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Amiga Collections: Taifun
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Taifun 226 (1992-12-10)(Manewaldt, A.)(DE)(PD).zip
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Taifun 226 (1992-12-10)(Manewaldt, A.)(DE)(PD).adf
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Steuerprofi
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Anleitung.txt
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Wrap
Text File
|
1992-12-03
|
98KB
|
2,048 lines
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** Steuer Profi 91 **
** --------------- **
** **
** Vollversion für Taifun-Freeware **
** **
** Dieses Programm eignet sich nur für die **
** Einkommensteuererklärung 1991 **
** (einschließlich Lohnsteuerjahresausgleich) ! **
** **
** **
** Die aktuelle Vollversion **
** **
** "Steuer Profi 92" **
** **
** bietet neben den steuerrechtlichen Änderungen zusätzlich **
** gegenüber dem Steuer Profi 91: **
** **
** - Druck in die Anlagen V und FW **
** - Ausdruck zusätzlicher Anlagen **
** - Verbesserte Online-Hilfen **
** - Vielfach erweiterte und erleichterte Eingabemöglichkeiten **
** - Nützliche Hilfsprogramme (Taschenrechner, Editoraufruf, **
** Alarmuhr) **
** - Übernahme der persönlichen Daten des Steuer Profi 91 **
** - günstige Update-Möglichkeit für 1992, mit Datenübernahme **
** für 1993 **
** **
** **
** Das Programm "Steuer Profi 92" kostet DM 99,- und ist **
** zu beziehen bei: **
** **
** Stefan Ossowski's Schatztruhe **
** Gesellschaft für Software mbH **
** Veronikastr. 33 **
** 4300 Essen 1 **
** Tel.: (0201) 788778 **
** Fax: (0201) 798447 **
** **
** Wichtiger Hinweis: **
** Die vorliegende Version ist Bestandteil der Taifun-Freeware **
** und aus diesem Grund nicht Update-fähig. Das Kopieren dieser **
** Version ist nur inklusive der vorliegenden Anleitung sowie **
** allen zusätzlich beigefügten Dateien gestattet. **
** **
** **
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Essen, im Januar 1992
Copyright by Stefan Ossowski
Entwicklung und Vertrieb von Software
Veronikastr. 33
4300 Essen 1
Tel.: 0201-788778
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*** "Steuer Profi 91" ***
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Inhalt
1) Vorwort
2) Allgemeines über die Steuern
3) Zum Programm
3.1 Hardwarevoraussetzungen
3.2 Lieferumfang des Programms "Steuer Profi 91"
3.3 Programmfähigkeiten
3.4 Berechnung
3.5 Rechtlicher Hinweis
3.6 Überprüfung Ihres Steuerbescheids
4) Starten des Programms
4.1 Allgemeines
4.2 Anfertigen von Arbeitskopien
4.3 Programmstart
4.4 Installation auf der Festplatte
4.5 Einstellen des Druckers
5) Bedienung des Programms
6) Hilfen zur Eingabe der Steuerdaten
6.1 Mantelbogen Seite 1
6.2 Mantelbogen Seite 2
6.3 Mantelbogen Seite 3
6.4 Mantelbogen Seite 4
6.5 Anlage N Seite 1
6.6 Anlage N Seite 2
6.7 Anlage KSO Seite 1
6.8 Anlage KSO Seite 2
6.9 Anlage GSE Seite 1
6.10 Anlage GSE Seite 2
6.11 Anlage L
6.12 Anlage V
6.13 Berlinförderung
6.14 Anlage FW
6.15 Anlage AUS
6.16 Vorauszahlungen
7) Ergänzungen zur Anleitung
Die Anleitung umfaßt 40 Seiten.
1) Vorwort
~~~~~~~
Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zum Kauf von "Steuer Profi
91"! Mit diesem Programm steht Ihnen ein professionelles Produkt
zur Verfügung, das Ihnen hoffentlich von großem Nutzen sein wird.
Jahr für Jahr verbringen Millionen Bundesbürger eine Menge Zeit
damit, ihre Einkommensteuererklärung (bzw. ihren
Lohnsteuerjahresausgleich) anzufertigen. Mit "Steuer Profi 91"
können Sie die Fragen schnell (und lohnend!) beantworten, denn der
Computer ist ein ideales Hilfsmittel, wenn es darum geht, zu jedem
Bereich passende Tips und Hilfestellungen parat zu haben. Und wie
Sie sehen werden, leistet dieses Programm noch eine ganze Menge
mehr. Sie können sicher sein, mit "Steuer Profi 91" ein
leistungsstarkes, leicht zu bedienendes und nützliches Programm
erworben zu haben, das beim Erstellen der Einkommensteuererklärung
viel Arbeitsaufwand erspart und Ihnen hilft, die Steuerberechnung
exakt durchzuführen.
2) Allgemeines über die Steuern
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Dieser Abschnitt enthält eine kleine Einführung in das
Einkommensteuersystem und ist für all jene gedacht, die das Programm
"Steuer Profi 91" nicht nur anwenden sondern auch Einblick in die
Hintergründe nehmen wollen. Am Anfang der Überlegungen steht die
Frage, wozu wir überhaupt Steuern zahlen. Ein moderner Staat hat
vielfältige Aufgaben. Er muß die Stabilität der Wirtschaft
sicherstellen, sozialen Status aufrechterhalten oder verbessern, ein
Bildungssystem zur Verfügung stellen, die Landesverteidigung sichern
und vieles mehr. Hierzu wird Geld benötigt, das aus mehreren
Bereichen stammt. Der Staat nimmt einiges aus staatlichen Betrieben
ein, die Bundesbank erzielt jährlich für gewöhnlich einen Überschuß,
doch die Haupteinnahmequelle des Staates sind die Steuern. Es gibt
vielfältige Arten von Steuern, wie z.B. die Körperschaftssteuer,
die Mehrwertsteuer, die Mineralölsteuer usw., hauptsächlich aber die
Einkommensteuer. 1989 betrugen die Steuereinnahmen der
Bundesrepublik Deutschland 535,5 Milliarden DM (ausgeschrieben
535.500.000.000 DM!). Dazu trugen die unterschiedlichen Steuern
folgendermaßen bei: Einkommensteuer 41%, Umsatz- bzw.
Mehrwertsteuer 25%, Gewerbesteuer 7%, Körperschaftsteuer 6%,
Mineralölsteuer 6% und sonstige Steuern 15%. Jeder Bürger (d.h.
jede "natürliche Person") muß sein Einkommen versteuern. Doch wie
hoch soll die Steuer sein? Soll jeder einen genau festgelegten
Betrag entrichten (z.B. 10.000 DM im Jahr)? Das kann nicht gerecht
sein, denn wenn jemand 100.000 DM verdient, ist dieser Betrag sehr
niedrig, für jemanden mit einem Einkommen von 20.000 DM ist das aber
sehr hoch. Man könnte nun auf die Idee kommen, einen bestimmten
Prozentsatz zu entrichten, z.B. 20%. Aber auch dies ist ungerecht,
denn für jemanden mit nur 10.000 DM Einkommen sind schon 2.000 DM
viel zu viel Belastung, jemand mit 1.000.000 DM aber wäre mit
200.000 DM sicher zu gering besteuert. Also muß auch der
Prozentsatz einer Steuer vom Einkommen abhängig sein. Diese
Grundsätze führten in der Bundesrepublik Deutschland zu einem
Steuersystem, zu dessen Erklärung es zunächst einmal notwendig ist,
den Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz
zu erläutern. Hat man z.B. als Lediger ein Einkommen von 100.000
DM zahlt man 30.743 DM Einkommensteuer. Verdient man nun 54 DM mehr
(also 100.054 DM), so zahlt man auf diese 54 DM 48% Steuern, also 26
DM. Insgesamt ergibt sich eine Steuer von 30.769 DM. Der
Grenzsteuersatz für die letzten verdienten 54 DM beträgt demnach
48%, der Durchschnittssteuersatz für das gesamte Einkommen aber nur
30,75%. Der Einkommensteuertarif verläuft nun so: Bis zu einem
gewissen Einkommen (5.670 DM) zahlt man keine Steuern. Ab diesem
Betrag steigt der Grenzsteuersatz sprunghaft von 0% auf 19%, von da
an linear auf 53%, die bei 120.000 DM erreicht werden. Der
Durchschnittssteuersatz hingegen steigt ab 5.669 DM (noch 0%)
langsam an und nähert sich erst für sehr große Einkommen (weit über
120.000 DM) den 53%, erreicht sie aber nie ganz. Damit sind wir
schon ziemlich weit in unseren Betrachtungen gekommen. Doch wie
sieht es mit bestimmten Sonderfällen aus? Soll jemand mit zwei
Kindern und dem gleichen Einkommen auch gleiche Steuern zahlen wie
jemand ohne Kinder? Wie steht es mit Körperbehinderung,
Lebensversicherungen etc.? Die Liste möglicher Belastungen einer
Person ist lang. Viele Belastungen würden ungemildert den
Entsprechenden hart treffen. Deshalb gewährt der Staat
Steuerentlastungen.
Die Steuerberechnung sieht stark vereinfacht so aus:
Einkünfte aus den sieben vom Gesetz definierten Einkunftsarten
werden zusammengezählt zur Summe der Einkünfte. Abgezogen werden
mehrere Beträge wie der Altersentlastungsbetrag, der Freibetrag für
Land- und Forstwirte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen,
Kinder- und Haushaltsfreibetrag. Daraus ergibt sich das zu
versteuernde Einkommen. Hiervon wird die Einkommensteuer berechnet.
Von dieser Einkommensteuer wird z.B. das Baukindergeld abgezogen.
Wird die verbleibende Steuer mit den bereits gezahlten Beträgen
(Lohnsteuer oder Einkommensteuervorauszahlungen) verrechnet, ergibt
sich ein zu zahlender Restbetrag oder ein Rückzahlungsbetrag. Der
Staat möchte allerdings bereits im voraus mit Ihrem Geld arbeiten.
Zu diesem Zweck werden für Personen, die ihre Einkünfte für
gewöhnlich nicht nur aus nichtselbständiger Arbeit beziehen,
vierteljährliche Vorauszahlungen festgelegt, nichtselbständig Tätige
(Arbeiter, Angestellte) zahlen Lohnsteuer (diese wird monatlich vom
Gehalt einbehalten). Personen die nur nichtselbständig tätig sind
und nicht über 27.000 DM (verheiratet 54.000 DM) verdienen, können,
alle anderen müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hieran
kann der Staat erkennen, ob Sie ihm noch Geld schulden oder ob Sie
welches zurückbekommen. Man sieht also: Die Lohnsteuer ist nur
eine Erhebungsform der Einkommensteuer im voraus. Der
Lohnsteuerjahresausgleich ist nur eine Einkommensteuererklärung für
Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der
Arbeitgeber führt für Arbeiter und Angestellte bereits zum Ende
eines Jahres aufgrund der ihm bekannten Daten einen
Lohnsteuerjahresausgleich durch, doch ist es für den Arbeitnehmer
vorteilhaft, beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abzugeben,
um Daten brücksichtigen zu lassen, die dem Arbeitgeber nicht bekannt
sind. Für die Einkommensteuererklärung werden die amtlichen
Vordrucke benutzt. Einkommensteuerpflichtige bekommen sie vom
Finanzamt automatisch zugeschickt, alle anderen Personen müssen sich
die Bögen beim zuständigen Finanzamt selbst besorgen. Wichtig für
die freiwillige Einkommensteuererklärung (früher
Lohhnsteuerjahresausgleich) sind nur der Hauptbogen, die Anlage N
(für jeden Ehegatten eine) und die Anlage KSO (nur eine, auch bei
Ehegatten). Sollten Sie zu einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet werden, bekommen Sie für andere Einkunftsarten weitere
Bögen (z.B.: GSE,L). Spätester Abgabetermin für die
Einkommensteuererklärung des Kalenderjahres 1991 auf Veranlagung ist
der 31.5.1992, für die Einkommensteuererklärung als
Lohnsteuerjahresausgleich der 31.12.1993. Nachdem Sie Ihre Daten
eingegeben haben, brauchen Sie die vom Programm ausgefüllten
Vordrucke nur noch bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Das Programm
"Steuer Profi 91" sagt Ihnen selbstverständlich auch, mit welchem
Rückerstattungsbetrag Sie rechnen können.
3) Zum Programm
~~~~~~~~~~~~
3.1 Hardwarevoraussetzungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Für das Programm wird ein Amiga mit Diskettenlaufwerk, einem
Speicher von mindestens 1 MByte RAM und Kickstart 1.2 (oder höher)
benötigt. Da das Programm mit der PAL-Bildschirmauflösung arbeitet,
läuft es nicht auf einem amerikanischen NTSC-Gerät. Ein zweites
Diskettenlaufwerk ist für das Abspeichern von Daten sehr nützlich.
Ein Drucker wird in jedem Fall benötigt.
3.2 Lieferumfang des Programms "Steuer Profi 91"
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Programm Steuer Profi 91 mit Beispielen
Handbuch auf Diskette
3.3 Programmfähigkeiten
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Leistungen des Programms "Steuer Profi 91" sind:
- Eingabe Ihrer persönlichen Steuerdaten
- Laden und Speichern Ihrer Daten auf einem Datenträger (Diskette,
Festplatte), auch für Folgejahre verwendbar
- Bedrucken der amtlichen Steuerbögen (Mantelbogen, Anlage N und
Anlage KSO) mit handelsüblichen Druckern
- Vorausberechnung der von Ihnen nachzuzahlenden Steuern bzw. Ihres
Erstattungsbetrages
- Ausgabe einer Steuervorausberechnung mit umfangreichen
Erläuterungen auf Drucker, Datenträger oder Bildschirm
- Eingabehilfen und Steuertips direkt im Programm und in der
Anleitung
3.4 Berechnung
~~~~~~~~~~
Bei der Berechnung Ihrer Steuer und Ihrer verbleibenden Steuerschuld
oder Ihres Erstattungsbetrags benutzt das Programm das Schema zur
Steuerberechnung am Ende der Anleitung zu den amtlichen Vordrucken,
die Sie immer mit den Bögen erhalten. Darüber hinaus berechnet das
Programm viele Sonderfälle, wobei besonders hervorzuheben sind:
Alle Veranlagungsarten, alle 7 Einkunftsarten, außergewöhnliche
Belastungen, Progressionsvorbehalt, Sonderausgaben u.v.m. Die
Berechnungen, die "Steuer Profi 91" mit den von Ihnen eingegebenen
Daten vornimmt, sind sehr umfangreich und detailliert. Doch dabei
sollten Ihnen zwei Tatsachen klar sein:
- Das Steuerrecht ist ein äußerst komplexes Gebiet. Gerade in Bezug
auf die deutsche Einheit ist eine Vielzahl neuer Paragraphen zum
bisher gültigen Recht hinzugekommen. Wie umfangreich das Programm
auch ist, es kann nicht alle Fälle gänzlich abdecken, es wird jedoch
ständig an Neuerungen angepaßt!
- Das Programm kann nur mit den von Ihnen eingegebenen Daten
rechnen. Wenn das Finanzamt nun den von Ihnen angegebenen
Arbeitsweg von z.B. 13km nicht anerkennt, sondern stattdessen nur
11km berücksichtigt, liegt dies sicher nicht im Rechenbereich von
"Steuer Profi 91".
Wenn der Ihnen zugestellte Steuerbescheid also anders ausfällt als
vom Programm vorausgesagt, protestieren Sie nicht sofort.
Überprüfen Sie zunächst den Steuerbescheid (wie Sie dies tun können,
entnehmen Sie bitte dem Kapitel 3.6).
3.5 Rechtlicher Hinweis
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Obwohl das Programm "Steuer Profi 91" gewissenhaft geprüft wurde,
kann wegen des Umfangs der Steuerrechtsproblematik keine Haftung für
etwaige Programmfehler übernommen werden, auch nicht, wenn diese zu
Daten- oder sonstigem Verlust führen. Natürlich sind wir dankbar,
wenn wir auf Programmfehler aufmerksam gemacht werden und bemühen
uns, diese umgehend zu beseitigen. Sollten Sie irgendeinen Grund
zur Beanstandung haben, teilen Sie uns dies bitte mit, wir bemühen
uns, Ihren Anregungen zu folgen bzw. von Ihnen entdeckte Mängel
abzustellen. Deshalb bitten wir alle registrierten Benutzer, uns
Programmfehler unter genauer Angabe der Umstände anzugeben. Zur
Untersuchung von Fehlern eventuell notwendige Steuerdaten werden
selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
3.6 Überprüfung Ihres Steuerbescheids
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wenn Sie den Steuerbescheid Ihres Finanzamtes bekommen, wissen Sie
bereits, mit welchem Erstattungs-/ Nachzahlungsbetrag Sie zu rechnen
haben. Was ist aber zu tun, wenn der Steuerbescheid Ihres
Finanzamtes hiervon abweicht? Sie sollten sich in diesem Fall die
Zeit nehmen, den Steuerbescheid genau zu kontrollieren. Anhand der
Erklärungen, die Ihnen "Steuer Profi 91" in Ihrer Berechnung gibt,
sollten Sie die etwas technische Darstellung in Ihrem Steuerbescheid
nachvollziehen können. Schauen Sie sich genau an, wo das Finanzamt
von den Vorausberechnungen abweicht. Überlegen Sie sich, welche
Beträge nicht oder nicht vollständig anerkannt wurden.
Erfahrungsgemäß gibt es die häufigsten Differenzen bei Kürzungen,
die das Finanzamt aufgrund fehlender Belege o.ä. vornimmt.
Gewöhnlich erläutert das Finanzamt solche Kürzungen in der Anlage zu
Ihrem Steuerbescheid. Rechtlich gesehen ist das Finanzamt nach der
Abgabenordnung verpflichtet, Abweichungen von der Steuererklärung zu
erläutern. Lassen Sie sich diese Erklärungen immer schriftlich
geben, damit Sie die Änderungen auf jeden Fall nachvollziehen
können. Legen Sie weiterhin einen formlosen Einspruch gemäß unten
angeführtem Muster ein, wenn sich die Erklärung hinzieht. Wenn Sie
persönlich beim Finanzamt vorsprechen und der entsprechende Beamte
den Fehler einsieht und verspricht, den Steuerbescheid baldmöglichst
zu ändern, achten Sie auf die Aktennotiz. Allerdings ist der
Einspruch mit einem Risiko verbunden: Das Finanzamt kann in diesem
Fall den ganzen Sachverhalt erneut prüfen, was (§367, Abs.2
Abgabenordnung) auch zu einer "Verböserung" führen kann. Dieses
Risiko ist nicht gering, da der Sachverhalt oft noch von einer
anderen Dienststelle überprüft wird. Wollen Sie dennoch Einspruch
einlegen, muß dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des
Steuerbescheids geschehen, am einfachsten nach folgendem
Muster-Brief (zweckmäßigerweise per Einschreiben, die Bitte um
Bestätigung ist unnötig bei Verwendung einer Rückantwortskarte):
--------------------------------------------------------------------
Einspruch
An das 11.11.1992
Finanzamt Zinseshausen
Steuer-Nr. 1234567-80
Steuerbescheid vom 27.10.1992
Gegen den Steuerbescheid lege ich hiermit fristgerecht Einspruch
ein.
Eine Einspruchsbegründung werde ich spätestens bis zum 15.1.1993
nachreichen.
Meine Einwendungen beziehen sich auf die außergewöhnlichen
Belastungen. Der mir zustehende Ausbildungsfreibetrag für Michael
Mustermann ist mir nicht in voller Höhe gewährt worden. Da dies zu
einer Erhöhung meiner Einkommensteuer führt, beantrage ich, die
Vollziehung des Steuerbescheides in dieser Höhe bis zur Entscheidung
über den Einspruch nach §361 AO auszusetzen.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Rechtsbehelfs.
Mit freundlichen Grüßen
(eigenhändige Unterschrift)
--------------------------------------------------------------------
Das Einspruchverfahren ist in jedem Falle für Sie kostenfrei, auch
bei Unzulässigkeit oder Zurückweisung.
Ist durch den Einspruch bereits im Vorfeld keine Änderung zu
erwarten, gibt es auch die Möglichkeit einer direkten, sog.
Sprungklage beim zuständigen Finanzgericht. Diese Möglichkeit ist
jedoch sehr selten, da Kostenrisiko und Zeitaufwand hoch sind.
Ist Ihr Einspruch abgewiesen worden, gibt es noch den Weg der Klage
beim zuständigen Finanzgericht. Spätestens bei diesem Schritt
sollten Sie jedoch einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Der obige Musterbrief ist zur Vereinfachung noch einmal unter dem
Namen "Musterbrief.txt" als ASCII-File auf der Programmdiskette
gespeichert. Sie können Ihn direkt mit einer Textverarbeitung
weiterverarbeiten.
4) Starten des Programms
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
4.1 Allgemeines
~~~~~~~~~~~
Ein Programm ist schneller auf den neuesten Stand gebracht als ein
Handbuch. Sollten sich nach dem Zeitpunkt des Druckes Änderungen am
Programm ergeben haben, befindet sich auf der Programmdiskette eine
aktuelle Ergänzung zu dieser Anleitung. Sie trägt dann den Namen
"Ergänzung.txt". Sie können sie sich ansehen, indem Sie das
zugehörige Icon doppelt anklicken, oder sie über Ihren Drucker zu
Papier bringen. Hierfür starten Sie bitte nach dem Einstellen Ihres
Druckers die Shell von der Programmdiskette (Icon "Shell" doppelt
anklicken) oder benutzen Sie Ihre eigene Systemumgebung.
Anschließend geben Sie den Befehl "type >prt: Ergänzung.txt" ein.
Die Handbuchergänzung wird nun gedruckt.
4.2 Anfertigen von Arbeitskopien
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Bevor Sie mit "Steuer Profi 91" arbeiten, sollten Sie mindestens
eine Arbeitskopie des Programms anfertigen. Sie können dann das
Original sicher aufbewahren und nur noch mit der Kopie arbeiten.
Zum Kopieren verwenden Sie bitte ein beliebiges Kopierprogramm oder
den System-Befehl Diskcopy (genaueres entnehmen Sie bitte den
Handbüchern zu Ihrem Commodore Amiga).
4.3 Programmstart
~~~~~~~~~~~~~
Der einfachste Weg, um "Steuer Profi 91" zu starten, ist der, von
der Programmdiskette bzw. der Arbeitskopie zu booten. Dazu legen
Sie nach dem Einschalten des Computers die Diskette in Ihr internes
Diskettenlaufwerk (Besitzer eines Amiga 1000 müssen zunächst die
Kickstart-Diskette einlegen). Der Computer zeigt nach kurzer Zeit
eine gewöhnliche Workbench. Klicken Sie nun das Symbol Steuersoft
zweimal an, im jetzt eröffneten Fenster erscheint (unter anderem)
das Icon von "Steuer Profi 91". Wenn Sie dieses zweimal anklicken,
starten Sie damit das Programm. Ein paar Augenblicke später öffnet
sich der Hauptbildschirm. Befinden Sie sich bereits in einer
Workbench-/Shell-Umgebung, können Sie das Programm
selbstverständlich auch von dort starten. Legen Sie die
Programmdiskette in ein Laufwerk. Von der Workbench starten Sie
"Steuer Profi 91" mit dem Doppelklick, von der Shell mit der Eingabe
von "Steuersoft:Steuer Profi 91" (in Anführungszeichen).
4.4 Installation auf der Festplatte
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ohne Schwierigkeiten können Sie das Programm auf der Festplatte
installieren. Erstellen Sie sich ein Verzeichnis (z.B. mit
"makedir" von der Shell oder durch kopieren des Empty-Ordners von
der Workbench) das den Namen "Steuersoft" tragen sollte. Kopieren
Sie die Files "Steuersoft:Steuer Profi 91" und "Steuersoft:Steuer
Profi 91.info" in dieses Verzeichnis (mit dem Befehl "copy" von der
Shell) oder verschieben Sie das Icon des Programms über die
Workbench in Ihr Festplatten-Verzeichnis. Nun können Sie das
Programm von der Festplatte starten.
4.5 Einstellen des Druckers
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Zum Arbeiten mit dem Programm ist es notwendig, daß Sie den für
Ihren Drucker passenden Druckertreiber verwenden. Einige
Systemdruckertreiber sind dem Programm beigefügt, sie können über
Preferences eingestellt werden. Ist kein zu Ihrem Drucker passender
Treiber darunter, kopieren Sie den von Ihnen gewöhnlich verwendeten
auf Ihre Arbeitskopie, und zwar in das Unterverzeichnis
Steuersoft:devs/printers. Anschließend stellen Sie diesen Drucker
über die Preferences der Programmdiskette ein, und zwar im
Bildschirm "Printer". Speichern Sie dann diese
Preferences-Konfiguration.
5) Bedienung des Programms
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Direkt nach dem Programmstart erscheint der Hauptbildschirm. Hier
befinden sich einige Status-Informationen. Alle wichtigen Aktionen
zur Bedienung von "Steuer Profi 91" lassen sich über die Menüleiste
aufrufen. Das Menü ist in fünf Bereiche eingeteilt: [Projekt],
[Einstellungen], [Eingabe], [Ausgabe], [Tabellen]. Einige Aktionen
lassen sich auch über Tastenkombinationen aufrufen, die Sie im Men
erkennen können. Die Bereiche mit den Unterpunkten werden im
folgenden erläutert.
Projekt-Laden
Es erscheint ein Fenster, von dem aus Sie den Namen der Datei
einstellen können, die Sie laden wollen. Geladen werden alle
Dateien, die Sie vorher unter dem Menüpunkt [Speichern] auf
Diskette, Festplatte oder sonstigem Speichermedium gespeichert
haben. Um einen schnelleren Programmeinstieg zu ermöglichen,
befinden sich Beispiele auf der Programmdiskette. Daten früherer
Versionen (ausschließlich 1.0) werden soweit möglich ebenfalls
geladen.
Projekt-Speichern
Mit diesem Menüpunkt können Sie alle augenblicklich eingegebenen
Daten abspeichern. In einem extra eröffneten Fenster können Sie den
Dateinamen angeben. Auch die Voreinstellungen werden mit
abgespeichert.
Projekt-Neu
Dieser Punkt löscht alle Daten, damit Sie einen neuen Steuerfall
eingeben können.
Projekt-Info
Informiert Sie über Autor und Version des Programms.
Projekt-Hilfe
Diesen Punkt können Sie an- und abschalten. Ist er aktiviert,
erscheint zu einigen hilfsbedürftigen Fragen im Menübereich
[Eingabe] eine kleine Hilfestellung, ein Steuertip oder ein Verweis
auf die Anleitung.
Projekt-Ende
Mit diesem Menüpunkt beenden Sie das Programm.
Einstellungen-pers. Daten
Bei Wahl dieses Menüpunktes erscheint ein Hilfsbildschirm, auf dem
Sie Voreinstellungen Ihrer persönlichen Daten vornehmen können. In
den Versionen 1.0 und 1.1 des "Steuer Profi 91" war dies der
Hauptbildschirm des Programms. Auf dem Bildschirm müssen Sie
Einstellungen machen, anhand derer das Programm überprüft, ob Sie
überhaupt nach bestimmten Gebieten gefragt werden müssen. Sind Sie
nicht verheiratet, wäre es ja sinnlos, nach den Einkünften aus
nichtselbständiger Tätigkeit Ihrer Ehefrau zu fragen. Jedes
Kästchen erscheint ursprünglich dunkelgrau mit dunkelgrauer Schrift,
was bedeutet, daß es nicht angewählt ist. Durch Anklicken eines
Kästchens wird es angewählt, nochmaliges Anklicken deaktiviert den
Punkt wieder. Wenn Sie z.B. ledig sind lassen Sie das
entsprechenden Kästchen dunkelgrau. Bei der Kirchensteuer ändert
sich der Prozentsatz (der vom Bundesland abhängig ist). Zum
Verlassen der Bildschirmseite wählen Sie "OK", falls Sie die
Änderungen übernehmen wollen, oder "Abbruch", falls Sie es sich noch
einmal anders überlegt haben. Durch beides gelangen Sie zum
Hauptmenü zurück. Im folgenden werden die Voreinstellungen einzeln
erläutert:
a) Verheiratet und zusammen veranlagt
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wählen Sie diesen Punkt, wenn Sie verheiratet sind und beide
zusammen veranlagt, d.h. nach der (in den meisten Fällen
günstigeren) Splittingtabelle besteuert werden wollen.
b) Kinder mit Wohnsitz im Inland
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wenn Sie Kinder haben, die Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland haben, wählen Sie diesen Punkt, egal ob die
Kinder auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt sind oder nicht.
c) Kinder mit weiterem Kindschaftsverhältnis
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ein Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person besteht z.B., wenn
die Mutter Ihres Kindes, das bei Ihnen lebt, nicht mehr mit Ihnen
verheiratet ist. Dann stehen Ihr und Ihnen jeweils nur der halbe
Kinderfreibetrag zu. Wählen Sie also, wenn ein solcher oder ein
ähnlicher Fall bei Ihnen vorliegt, dieses Kästchen an.
d) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Haben Sie Arbeitslohn bezogen? Dann wählen Sie bitte diesen Punkt.
e) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Ehefrau
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Hat Ihre Frau (sofern Sie verheiratet sind und zusammen veranlagt
werden wollen) Arbeitslohn bezogen? Dann wählen Sie bitte diesen
Punkt.
f) Einkünfte aus Gewerbebetrieb
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Hatten Sie (Stpfl. oder Ehefrau) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (auch
als Teilhaber)? Dann wählen Sie bitte diesen Punkt.
g) Einkünfte aus selbständiger Arbeit
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Hatten Sie (Stpfl. oder Ehefrau) Einkünfte aus selbständiger
Tätigkeit (z.B. Freiberufler)? Dann wählen Sie bitte diesen Punkt.
h) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Sind Sie (Stpfl. oder Ehefrau) land- bzw. forstwirtschaftlich
tätig, so wählen Sie diesen Punkt an.
i) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Bei Einkünften aus vermieteten Objekten müssen Sie diesen Punkt
anwählen. Dies gilt auch, wenn Ihnen gemäß §7b EStG
(Einkommensteuergesetz) für die eigengenutzte Wohnung ein Mietwert
zugewiesen wurde, und Sie auch in diesem Jahr nach §7b und nicht
nach §10e abschreiben wollen.
k) Einkünfte aus sonstigen Bereichen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Hiermit sind nicht alle Einkünfte gemeint, die sich nicht in die
anderen Bereiche einordnen lassen, sondern nur die in §22 EStG
aufgeführten Einkünfte. In Ihrer amtlichen Anleitung sind hierzu
auf Seite 9 unten rechts ("Zeilen 30 bis 53") Beispiele aufgeführt.
Hatten Sie solche Einkünfte, wählen Sie bitte diesen Punkt.
Da die Anlage KSO auf jeden Fall mit abgegeben werden muß, wird auf
dem Hauptbildschirm nicht mehr gesondert nach Einkünften aus
Kapitalvermögen gefragt, die Fragen werden auf jeden Fall gestellt.
l)-q) Außergewöhnliche Belastungen...
-------------------------------
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen
als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher
Verhältnisse (außergewöhnliche Belastung), so wird ihm auf Antrag
ein Teil dieser Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte
abgezogen. Dieser Betrag besteht aus den außergewöhnlichen
Belastungen gekürzt um die zumutbare Belastung, die vom Programm
berechnet wird. Für bestimmte Sonderfälle (EStG §33a-c) gestattet
der Gesetzgeber Pauschbeträge abzusetzen, die nicht um eine
zumutbare Belastung gekürzt werden. Bei Vorliegen eines dieser
Fälle ist dieser Punkt anzuwählen. Außergewöhnliche Belastungen
werden ausführlich in den amtlichen Vordrucken Seite 6 rechts unten
bis Seite 9 Mitte erklärt.
l) Behinderte oder Haushaltshilfe
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Sind Sie behindert oder werden Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge
bewilligt, wählen Sie diesen Punkt an. Ebenso anzuwählen ist dieser
Punkt bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder bei Heim- oder
Pflegeunterbringung.
m) Unterhalt für Bedürftige
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Haben Sie bedürftige Personen unterhalten, für die weder Ihnen noch
einer anderen Person ein Kinderfreibetrag zusteht, so können Sie
wenn Sie diesen Punkt angewählt haben, Ihre Aufwendungen geltend
machen.
n) Kinderbetreuungskosten
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Aufwendungen für Dienstleistungen eines zu Ihrem Haushalt gehörenden
Kindes, das zu Beginn des Kalenderjahres das 16. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat und für das Ihnen ein Kinderfreibetrag zusteht,
gelten als außergewöhnliche Belastungen. Die Aufwendungen werden um
die zumutbare Belastung gekürzt. Mindestens wird ein Pauschbetrag
von 480,- DM je Kind, höchstens 4000,- DM für das erste, 2000,- DM
für jedes weitere Kind angerechnet.
o) Pflegefälle / besondere Fälle
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wenn Sie eine schwer pflegebedürftige Person selber pflegen, können
Sie hiermit den Pflege-Pauschbetrag von 1800,- DM beantragen.
Ferner werden hier auch Daten für besondere Freibeträge abgefragt
(siehe amtliche Anleitung Erläuterung zu Zeile 116).
p) Ausbildungsfreibetrag
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
In bestimmten Fällen werden für Ihr Kind Ausbildungskosten
berücksichtigt. Denken Sie daran, daß hierzu auch die
Schulausbildung zählt! Wenn Sie diesen Punkt anwählen, werden Sie
nach Daten zu Ihren Kindern gefragt.
q) Andere außergewöhnliche Belastungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Andere außergewöhnliche Belastungen können Sie hier geltend machen.
Sie werden um die zumutbare Belastung gekürzt.
r) Berlinvergünstigung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Im Rahmen der deutschen Vereinigung werden die
Einkommensteuerermäßigungen und Körperschaftssteuerermäßigungen
durch das Berlinförderungsgesetz bis 1995 stufenweise abgeschafft.
Für 1991 gelten jedoch noch die vollen Beträge. Sollten Sie also
Einkünfte aus Berlin haben, wählen Sie diesen Punkt an.
s) Steuerbegünstigung FW
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Der §10e EStG (früher §7b) beschreibt die Steuerbegünstigung der zu
eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus (FW=Förderung
von Wohneigentum). Haben Sie also eine Eigentumswohnung, die Sie
selbst bewohnen, können Sie hiermit die Steuerbegünstigung
beantragen. Sie müssen dann die Anlage FW ausfüllen. Schreiben Sie
nach §7b ab (nur möglich, wenn die Wohnung vor dem 1.1.1987 gekauft
oder gebaut wurde), tragen Sie den Mietwert bei Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung und die Abschreibungen bei den
Werbungskosten dort ein. Tragen Sie dann aber in jedem Fall den
Wohnungstyp und die Daten ein! Schreiben Sie nach §10e ab
(wahlweise, wenn die Wohnung vor dem 1.1.1987 gekauft oder gebaut
wurde, zwangsweise wenn danach), tragen Sie die zugehörigen Daten
hier ein.
t) Ausländische Einkünfte
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Einkünfte aus dem Ausland die bereits besteuert wurden, können die
Höhe der Einkommensteuer beeinflussen. Hatten Sie solche Einkünfte,
wählen Sie diesen Punkt an.
u) Vorauszahlungen
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Werden Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet
und müssen eventuell eine vierteljährliche Vorauszahlung leisten,
wählen Sie diesen Punkt bitte an.
v) Kirchensteuersatz
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Die Kirchensteuer beträgt entweder 8 oder 9 Prozent der jeweiligen
Einkommensteuer. Je nach Bundesland ist dieser Satz
unterschiedlich. Zur Zeit gilt der Satz von 9% in den neuen
Bundesländern, Berlin, Schleswig-Holstein, Saarland,
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen. Der
Satz von 8% gilt in Hamburg, Bremen, Bayern und Baden-Würtemberg.
Stellen Sie bitte hier den für Sie zutreffenden Wert ein.
Haben Sie alle Voreinstellungen getroffen, wird Sie das Programm
nicht mehr nach gewissen, für Ihre Verhältnisse unwichtigen
Bereichen fragen. Wundern Sie sich jedoch nicht, wenn Sie bei der
Abfrage z.B. nach Ihrer Kinderzahl gefragt werden, obwohl Sie
bereits eingegeben haben, daß Sie keine Kinder haben. Die
Voreinstellungen sind nur dazu gedacht, zu bestimmen, ob Sie nach
bestimmten Daten gefragt werden müssen oder nicht. Zur Berechnung
werden später nur die eingegebenen Daten verwendet (einzige Ausnahme
hierbei: der Kirchensteuersatz), damit eine zufällige Veränderung
auf der Hilfsseite keine Auswirkungen auf die Berechnung hat.
Einstellungen-Sonstiges
Steueränderungen ergeben sich jedes Jahr. Das Programm "Steuer
Profi 91" wird aus diesem Grund laufend überarbeitet, um ständig auf
dem neuesten Stand zu sein. Wenn sich jedoch
während eines Jahres bestimmte Bemessungsgrundlagen nur im
Zahlenwert ändern, ist es für Sie als Benutzer einfach möglich,
diese Werte zu ändern. Z.B. ist es vorgesehen, den
Kinderfreibetrag anzuheben. Dies verändert die Lohnsteuertabellen.
Auf der Bildschirmseite "Einstellungen-Sonstiges" können Sie Daten
dieser Art ändern und brauchen kein komplett neues Programm. Auf
diesem Bildschirm können Sie außerdem das augenblickliche
Ausgabegerät einstellen: Bildschirm, Drucker oder Datei. Die
Ausgabe Ihrer Steuerbenachrichtigung wird dann dorthin umgelenkt.
Bei Wahl von Datei müssen Sie vor jeder Ausgabe die Datei
einstellen, ähnlich wie das beim Laden/Speichern geschieht.
Mit diesem Menüpunkt können Sie Ihre Berechnungen an die neueste
Gesetzeslage anpassen. Bei Anwahl von [Einstellungen-Sonstiges]
erscheint ein Hilfsbildschirm, auf dem Sie einige Voreinstellungen
treffen können. Sie wählen das Ausgabegerät durch einfaches
Anklicken. Die Ausgaben der Menüpunkte [Ausgabe-Steuerdaten],
[Einstellungen-Lohnsteuerklasse] sowie [Tabellen-Einkommensteuer]
und [Tabellen-Lohnsteuer] werden zu diesem Ausgabegerät gelenkt.
Sie haben die Wahl zwischen dem Bildschirm, einem angeschlossenen
Drucker oder einer Datei, dessen Namen Sie dem Programm vor einer
Ausgabe mitteilen müssen. Außerdem können Sie auf dieser
Bildschirmseite angeben, ob Sie nach §10e oder §7b abschreiben
(wichtig für die Berechnung von Baukindergeld). Für Personen, die
die Förderung von Wohneigentum nicht in Anspruch nehmen, ist diese
Einstellung ohne Bedeutung. Des weiteren können Sie auf dieser
Bildschirmseite die Höhe des Kinderfreibetrages ändern. Dies hat
Einfluß auf die Lohnsteuertabellen. Für 1992 wurde der
Kinderfreibetrag von 3024 DM auf 4104 DM zu erhöht. Damit Sie auch
auf die Lohnsteuertabellen für 1991 rückwirkend zugreifen können,
brauchen Sie nur den Wert 3024 einzusetzen. Ihre
Steuervorausberechnung bezieht sich auf 1991, deshalb wird hier auf
jeden Fall mit 3024 DM gerechnet. Ebenfalls für 1992 wurde der
Höchstabzugsbetrag zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums von
300.000 DM auf 330.000 DM erhöht (auch rückwirkend für 1991), was
bedeutet, daß nunmehr 16.500 DM statt bisher 15.000 DM jährlich als
Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Da die Absetzungen
jedoch auch anders gestaffelt werden können, ist es möglich, z.B.
in einem Jahr nichts, im nächsten Jahr jedoch 30.000 DM (bzw. jetzt
33.000 DM) abzusetzen. Gleichzeitig wird das Baukindergeld von 750
DM auf 1.000 DM angehoben. Dies gilt jedoch nur für Bauvorhaben,
die im Jahr 1991 fertiggestellt wurden. Wollen Sie diese Werte
ändern, tragen Sie bitte die gewünschten Werte auf dieser
Bildschirmseite ein, damit Ihre Vorausberechnung korrekt ist.
Außerdem können Sie noch den linken Druckrand für den Formulardruck
ändern (bei den meisten Druckern trifft der Standardwert '7' zu).
Zum Verlassen der Bildschirmseite wählen Sie "OK", falls Sie die
Änderungen übernehmen wollen, oder "Abbruch", falls Sie es sich noch
einmal anders überlegt haben. Durch beides gelangen Sie zum
Hauptmenü zurück.
Einstellungen-Lohnsteuerklasse
Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer, so können sie zwischen den
Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV wählen. Als Faustregel
gilt: Bei etwa gleichem Gehalt ist die Kombination IV/IV günstiger.
Unterscheiden sich die Verdienste, so ist die Kombination III/V
angebracht (III für den höher Verdienenden). Bei einer Verteilung
von 60% zu 40% ist diese Kombination optimal. Für die Änderung ist
nicht das Finanzamt sondern die Gemeinde zuständig. Um die Wahl
optimal zu treffen, können Sie unter diesem Menüpunkt einige
Eingaben machen, nach denen das Programm Ihre Lohnsteuer für die
beiden Klassenkombinationen berechnet. Sie können dann die
Kombination wählen, bei der Sie den geringeren Betrag zahlen müssen.
Machen Sie sich jedoch klar, daß Ihre Steuerschuld gleich bleibt.
Wenn Ihre Lohnsteuer sinkt, erhalten Sie nach Ablauf des Jahres auch
weniger durch den Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Ihre monatliche
Lohnsteuer liegt also nur näher an Ihrer auf die Monate verteilten
tatsächlichen Jahreseinkommensteuerschuld.
Nachdem Sie Ihren Monatslohn bzw. Ihr Monatsgehalt angegeben haben,
teilen Sie dem Programm bitte mit, ob Sie von der
Rentenversicherungspflicht befreit sind (in den meisten Fällen
nicht). Weiterhin fragt das Programm nach Tariffreibetrag,
Jahresfreibetrag und Kinderfreibeträgen. Im Anschluß gibt das
Programm Ihnen aus, ob Sie günstiger die Kombination der
Lohnsteuerklassen III/V oder IV/IV wählen sollten.
Eingabe-Alle Daten
Bei Anwahl dieses Menüpunktes werden Sie nach allen für Sie
wichtigen Eingabedaten gefragt. Die Abfrage erfolgt Bildschirm für
Bildschirm, jeweils als zusammengehöriger Fragen-Abschnitt. Die
Eingabe erfolgt mit der Tastatur. Mit der Return-Taste beenden Sie
die Eingabe einer Frage, und der Cursor erscheint automatisch bei
der nächsten Frage. Nach Eingabe der letzten Frage wird die nächste
Seite eröffnet, ein neuer Satz Fragen erscheint. Nach der letzten
Seite erscheint automatisch der Hauptbildschirm. Drücken der Taste
"Pfeil nach unten" hat denselben Effekt wie die Return-Taste. Die
Taste "Pfeil nach oben" bewegt den Cursor eine Frage höher. Drücken
Sie im ersten Fragekästchen diese Taste, hat das keinen Effekt. Mit
dem Mauspfeil können Sie auch durch Anklicken zu einer beliebigen
Frage einer Seite springen. Auf jeder Seite befinden sich in der
rechten unteren Ecke drei kleine Symbole, die denen auf einem
Cassettenrecorder ähneln: Ein nach links zeigendes Dreieck, ein
Quadrat und ein nach rechts zeigendes Dreieck. Klicken Sie das nach
links zeigende Dreieck an, springt das Programm auf die vorherige
Abfrageseite. Bei der ersten Abfrageseite springt das Programm
nicht zurück. Klicken Sie das Quadrat an, beenden Sie damit die
Eingabe und gelangen zurück zum Hauptbildschirm. Klicken Sie das
nach rechts zeigende Dreieck an, springt das Programm auf die
nächste Abfrageseite. Bei der letzten Abfrageseite wird die Eingabe
beendet, und Sie gelangen zurück zum Hauptbildschirm. Machen Sie
eine unsinnige Eingabe, z.B. ein Datum wie den 410189, erscheint
eine Fehlermeldung. Sie müssen nun das Feld "Weiter" neben der
Meldung anklicken. Anschließend befinden Sie sich wieder bei der
Frage mit der fehlerhaften Eingabe. Ohne diese Eingabe zu
korrigieren können Sie die Seite nicht verlassen, d.h. eine formal
fehlerhafte Eingabe ist weitestgehend ausgeschlossen. Das Programm
arbeitet derzeit mit fünf Eingabefeld-Formaten:
a) Alphanumerisch - Hier sind alle Zeichen erlaubt
b) Zahl - Für DM und Pfennig-Beträge. Das Programm akzeptiert Komma
und Punkt, also gilt z.B.: 300,10 sowie 300.10.
c) Datum - Das Format TTMMJJ muß eingehalten werden, z.B.: 010156
entspricht 1.1.1956
d) Ganzzahl - Hier dürfen nur ganze Zahlenwerte eingegeben werden.
e) Ja/Nein - Gültig sind j/J und n/N sowie ja/Ja/JA und
nein/Nein/NEIN
Machen Sie in einem Feld keine Angaben oder geben (bei Zahlen) 0
ein, so druckt das Programm in den Bögen an entsprechender Stelle
nichts. Gleiches gilt, wenn Sie eine ungültige Eingabe machen, z.B.
einen von den Vorgaben abweichenden Familienstand. Das können Sie
ausnutzen, wenn Sie an bestimmten Stellen Daten von Hand eintragen
möchten. Haben Sie den Menüpunkt [Projekt-Hilfe] eingeschaltet,
erscheint zu einigen Fragen ein kleiner Hinweis auf dem Bildschirm.
Ist der Punkt Hilfe ausgeschaltet, aber Sie wollen dennoch zu der
augenblicklichen Frage eine Hilfestellung erhalten, drücken Sie
einfach die Help-Taste. Ist zu der Frage eine Hilfe vorhanden,
erscheint diese, als wenn Sie im Menü den Punkt [Hilfe] aktiviert
hätten.
Auf den Bildschirmfrageseiten zur Berlinvergünstigung können Sie die
entsprechenden Werte aus Ihren vorherigen Eingaben mit der Taste
'F1' übernehmen, z.B. wenn sämtliche Einnahmen aus Gewerbebetrieb
aus Berlin stammten.
Eingabe-Einzelbereiche
Um einzelne Eingaben zu verändern, können Sie einzelne
Fragenbereiche gezielt anwählen. Hierzu erscheint ein Bildschirm mit
Auswahlmöglichkeiten, in welchem Bereich Sie Eingaben ändern wollen.
Wenn Sie den Bereich angeklickt haben, erscheint der erste
Fragebildschirm. Auf ihm können Sie nun, wie unter
"Eingabe-Alle Daten", die Daten ändern. Die Bereiche sind:
a) Persönliche Daten
~~~~~~~~~~~~~~~~~
Daten wie Namen, Alter, Anschrift etc.
b) Kinder mit Wohnsitz im Inland
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Angaben zu Ihren Kindern. Aus technischen Gründen werden hier auch
die Fragebildschirme "Einkünfte im Kalenderjahr 1991" sowie
"Sonstige Angaben" abgefragt. Wenn Sie diese Angaben ändern wollen,
wählen Sie also diesen Punkt an.
c) Sonderausgaben
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Aufwendungen der Lebensführung, sowohl beschränkt als auch
unbeschränkt abziehbar
d) Außergewöhnliche Belastungen
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Definiert wie unter "Hauptbildschirm"
e) Einkünfte aus...
~~~~~~~~~~~~~~~~
allen 7 Einkunftsarten
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbständige Arbeit
- nichtselbständige Arbeit (des Steuerpflichtigen)
- nichtselbständige Arbeit der Ehefrau (wegen großen Umfangs einzeln
aufgeführt)
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sonstigen Bereichen
f) Sonderpunkte definiert wie unter "Hauptbildschirm"
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
- Steuerbegünstigung FW
- Berlinvergünstigung
- Vorauszahlungen
- ausländische Einkünfte
Ausgabe-Steuerdaten
Auf dem Bildschirm wird eine Steuervorausberechnung ausgegeben, dem
Sie alle wichtigen Beträge entnehmen können, z.B. Ihr zu
versteuerndes Einkommen, Ihre Jahreseinkommensteuer, Ihren
Erstattungsbetrag usw. Die Berechnung enthält Erklärungen, die
Ihnen sicherlich helfen werden, das Entstehen der Beträge zu
verstehen. Das Ausgabegerät wird auf dem Bildschirm
[Einstellungen-Sonstiges] eingestellt. Bei Ausgabe auf dem
Bildschirm können Sie mit den Tasten 1,2,3,7,8,9 vom numerischen
Zahlenblock den Text hin- und herbewegen. 1 springt zum Textende, 7
zum Textanfang, 2 eine Zeile abwärts, 8 eine Zeile aufwärts, 3 eine
Seite abwärts, 9 eine Seite aufwärts. Die Space-Taste und die Taste
"q" beenden die Textanzeige.
Ausgabe-Formulardruck-Justierung
"Steuer Profi 91" bedruckt natürlich auch die amtlichen Formulare.
Damit der Ausdruck in die Steuerformulare an der richtigen Stelle
erscheint, muß das Papier exakt justiert sein. Auf dem Bildschirm
erscheint die Aufforderung, ein Blatt Papier der Größe DIN A4 wie
gewohnt in den Drucker einzuspannen. Dieses weiße Blatt Papier wird
dann zur Probe bedruckt, um den Abstand des obersten Zeichens
festzustellen. Wenn Sie aus irgendeinem Grund keinen Probedruck
machen wollen, klicken Sie das "Abbruch"-Feld an, ansonsten wählen
Sie "Weiter". Anschließend wird das Papier mit einem Strich
bedruckt. Spannen Sie nun das Papier aus und messen Sie, wie weit
der Strich vom oberen Rand des Papiers entfernt ist. Geben Sie
diesen Wert (in cm) ein und klicken Sie "Weiter" an. Ist der Wert
größer als 2.54 cm, wiederholen Sie den Vorgang, aber drehen Sie
nach dem Einspannen des Papiers das Blatt um einen festen Wert
zurück, so daß der Abstand kleiner als 2.54 cm wird. So müssen Sie
dann auch beim Einspannen der Bögen verfahren.
Ausgabe-Formulardruck-Druck
Durch die Justierung wird der richtige Druck in die Bögen
gewährleistet. Dadurch, daß die oberste Zeile in weniger als 2.54
cm Entfernung von der Blattkante entfernt ist, kann auf den Bögen
fast alles bedruckt werden. Wenn die Entfernung auch noch weniger
als 1.54 cm beträgt, kann auch die oberste Zeile der Bögen bedruckt
werden. Ist Ihr Drucker mit einem Papierende-Sensor ausgestattet,
müssen Sie folgendes beachten: Beim Bedrucken der unteren Zeilen
kann der Drucker das Papierende registrieren und somit den
Druckvorgang abbrechen. Deaktivieren Sie dann (z.B. per
DIP-Schalter) den Papierende-Sensor. Ist dies nicht möglich, können
Sie sich mit einem Trick behelfen: Besorgen Sie sich in einem
Schreibwarenladen selbsthaftende Notizetiketten. Der Klebefilm
dieser Etiketten verletzt normalerweise das Papier der Bögen nicht
(ausprobieren!). Kleben Sie Etiketten an den unteren Rand der Bögen
(so, daß keine zu bedruckenden Stellen verdeckt werden) und machen
Sie diese nach dem Druck wieder ab. So wird das Papier für den
Drucker "länger", der Papierende-Sensor wird "überlistet". Bei der
Auswahl des Menüpunktes [Formulardruck-Druck] erscheint ein
Auswahlschirm, bei dem Sie mit einem Mausklick die zu druckende
Seite auswählen können, nämlich vom Mantelbogen die Seiten 1 bis 4,
von der Anlage KSO die Seiten 1 und 2 und von der Anlage N die
Seiten 1 und 2 für den Steuerpflichtigen (S) und die Ehefrau (E).
Füllen Sie von Hand bitte folgende Zeilen aus: Die Zeilen 24-27 auf
dem Mantelbogen (Unterschrift, bei Ehegatten von beiden), sowie die
Zeilen 28 und 29 (Unterschrift). Weiteres entnehmen Sie bitte der
Ergänzung. Vorsichtshalber sollten Sie den Druck einmal
ausprobieren. Ein zweiter Ausdruck für Ihre Akten ist zu empfehlen.
Ein Wort zum Druck: Ein Drucker kann immer nur so genau drucken,
wie das Papier eingespannt ist. Doch gerade dieses Einspannen ist
nicht leicht. Ein Verschieben um nur einen Millimeter kann große
Auswirkungen haben. Ist das Papier schief eingespannt, kann der
Drucker die zu bedruckenden Stellen nicht treffen. Bei sorgfältig
eingespanntem Papier sollte das Ergebnis optimal sein. Gewöhnlich
können Sie die folgenden Fehler korrigieren:
a) Druck erscheint viel zu hoch oder zu tief: Papier nicht oder
schlecht justiert. Rufen Sie den Menüpunkt
[Formulardurck-Justieren] auf und verfahren Sie entsprechend.
b) Druck erscheint geringfügig zu hoch oder zu tief: Verschieben
Sie nach dem Einspannen aber vor dem Starten des Druckvorgangs das
Papier per Hand um einen kleinen Betrag mit der Handwalze.
c) Druck erscheint viel zu weit rechts oder links: Wahrscheinlich
ist das Papier völlig falsch eingespannt
d) Druck erscheint geringfügig zu weit rechts oder links: Beim
nächsten Einspannen eines Bogens sollten Sie das Papier ein wenig
weiter links oder rechts einspannen.
e) Druck ist links (oder rechts) in richtiger Höhe, rechts (bzw.
links) aber zu niedrig/hoch und überschreibt so die Linien. In
diesem Fall ist das Papier schief eingespannt. Achten Sie beim
nächsten Mal auf gerades Einspannen. Mit diesen Hilfen ist mit
etwas Geduld ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Tabellen-Einkommensteuer
Dieser Menüpunkt ermöglicht es Ihnen, zu einem zu versteuernden
Einkommen die entsprechende Steuer zu erfahren. Das Programm fragt
nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens und gibt eine kleine
Steuertabelle aus. Das Ausgabegerät wird entsprechend der Ausgabe
der Steuervorausberechnung eingestellt.
Tabellen-Lohnsteuer
Analog zu Ausgabe einer Einkommensteuertabelle gibt Ihnen "Steuer
Profi 91" auch eine Lohnsteuertabelle aus.
Sie werden zunächst zur Eingabe Ihres Lohnes oder Ihres Gehaltes
aufgefordert. Danach müssen Sie die Anzahl Ihrer Kinderfreibeträge
(wie auf der Lohnsteuerkarte, also z.B. 1,5) eingeben. Der
Zeitraum kann sein: 't'-Tag, 'w'- Woche, 'm'-Monat, 'j'-Jahr. In
den neuen Bundesländern ist ein Tariffreibetrag durch 'ja' zu
bestätigen. Erhalten Sie einen sonstigen Jahresfreibetrag (auf der
Lohnsteuerkarte bescheinigt), so tragen Sie diesen hier ein. Im
Anschluß an diese Angaben gibt das Programm eine kleine
Lohnsteuertabelle für die entsprechenden Klassen aus: Ohne
Kinderfreibetrag sind die Klassen I und IV identisch, Klasse II
existiert nicht. Für die Klassen V und VI spielen die
Kinderfreibeträge keine Rolle. Darum werden bei 0
Kinderfreibeträgen die Klassen I/IV, III, V und VI, bei 0.5 oder
mehr Kinderfreibeträgen die Klassen I, II, III und IV ausgegeben.
Die allgemeine Lohnsteuertabelle gilt für
rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die besondere
Lohnsteuertabelle für nicht rentenversicherungspflichtige
Arbeitnehmer.
6) Hilfen zur Eingabe der Steuerdaten
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Bei den meisten Fragen von "Steuer Profi 91" benötigen Sie
sicherlich keine Hilfe, da die Fragestellungen eindeutig sind.
Dennoch sind an manchen Stellen Tips angebracht oder Erklärungen
notwendig. Außerdem erfahren Sie hier, wie Sie in vielen Bereichen
Steuern sparen können. Die Fragen sind im Programm weitgehend in
der gleichen Reihenfolge aufgeführt wie in den amtlichen Bögen und
werden auch in dieser Reihenfolge erklärt. Deshalb können Sie meist
auch die Hilfestellung aus der Anleitung zu den Vordrucken zu Rate
ziehen. Sie sollten von dieser Möglichkeit zu Ihrem eigenen Vorteil
Gebrauch machen. Jede Seite der amtlichen Bögen wird in einem
Kapitel behandelt, davon wird jede Bildschirm-Frageseite zusätzlich
in einem Unterpunkt erläutert.
6.1 Mantelbogen Seite 1
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Auf der Seite 1 des Mantelbogens befinden sich die Fragen zu Ihren
persönlichen Daten. Diese Fragen werden auf drei Bildschirmseiten
abgefragt (vergessen Sie nicht, daß, je nachdem wie Sie Ihre
persönlichen Voreinstellungen getroffen haben, manche
Frage-Bildschirmseiten gar nicht angezeigt werden).
a) Allgemeine Angaben der steuerpflichtigen Person
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Heutiges Datum: dieses Datum wird beim Ausdruck ausgegeben.
Bisheriges FA: das bisherige Finanzamt sollten Sie nur bei
Wohnsitzwechsel angeben.
Sparzulage: Wenn Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung einen
Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage stellen wollen, geben Sie hier
bitte ja ein. Zum gesonderten Antrag lesen Sie bitte die Anleitung
zu den Bögen.
Religion: Übernehmen Sie die Abkürzung von Ihrer Lohnsteuerkarte.
Üblich sind z.Zt. ev für evangelisch, rk für römisch-katholisch und
ak für altkatholisch. Wenn Sie bei diesem Feld nichts eingeben,
nimmt das Programm an, daß Sie keiner Religion angehören.
Tel.: Die Nummer, unter der Sie tagsüber für telefonische Rückfragen
seitens des Finanzamtes erreichbar sind.
Wohnsitz im Beitrittsgebiet: Ab 1991 errechnen die Finanzämter auch
die Steuer der Steuerpflichtigen im Beitrittsgebiet. Um den
Tariffreibetrag wegen Wohnsitz oder Beschäftigung im Beitrittsgebiet
zu erhalten, müssen Sie hier die Zeiten eingeben, zu denen Sie Ihren
ausschließlichen oder Ihren überwiegenden Wohnsitz im
Beitrittsgebiet hatten.
Familienstand: Hier akzeptiert das Programm die in Klammern
stehenden Abkürzungen: verheiratet(v), verwitwet(w), geschieden(g),
dauernd getrennt(d) und ledig(l). Leben Ehegatten dauernd getrennt
darf die günstigere Splittingtabelle nicht angewandt werden. Leben
die Ehegatten zwar räumlich getrennt, ist dies jedoch zwingend
(Krankenhausaufenthalt, Haft), so leben sie steuerrechtlich nicht
dauernd getrennt. Wenn Sie nach dem 1.1.1991 geschieden worden
sind, tragen Sie bitte im Mantelbogen von Hand das Datum nach, seit
dem Sie dauernd getrennt gelebt haben. Ähnliches gilt, wenn Sie in
diesem oder im letzten Kalenderjahr verwitwet sind, aber in diesem
Jahr wieder geheiratet haben. Geben Sie in diesem Fall verwitwet(w)
ein, um das eventuell (ausprobieren!) günstigere Witwensplitting zu
bekommen. Tragen Sie dann von Hand nach, seit wann Sie wieder
verheiratet sind, und beantragen Sie (wenn dies günstiger ist) die
besondere Veranlagung. Die besondere Veranlagung für das Jahr der
Eheschließung kann günstiger sein, wenn ein Arbeitnehmer Anspruch
auf den Haushaltsfreibetrag oder das Witwensplitting hatte. Bei
getrennter und besonderer Veranlagung muß für jeden Ehegatten eine
Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden. Zur Erinnerung: Wählen
Sie die besondere Veranlagung, weil einem Ehegatten das
Witwensplitting zusteht, geben Sie im Programm als Familienstand
verwitwet an, und tragen Sie die anderen Angaben von Hand nach!
b) Allgemeine Angaben der Ehefrau
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Angaben dieser Seite ähneln denen der Vorseite. Die unteren
drei Angaben brauchen Sie jedoch nur zu machen, wenn Sie von denen
des Ehemanns abweichen.
Die Angaben müssen in jedem Falle gemacht werden, da z.B. die
Splittingtabelle nur angewandt werden darf, wenn die Ehefrau Ihren
Wohnsitz im Inland hat.
Veranlagung: das Programm akzeptiert zusammen(z), getrennt(g) und
besonders(b). "Besonders" meint die Besondere Veranlagung für das
Jahr der Eheschließung. Wenn Sie als Familienstand verheiratet
angegeben haben, aber keine Veranlagungsform angeben, kann das
Programm keine Vorausberechnung anstellen.
Gütergemeinschaft: Haben Sie Gütergemeinschaft vereinbart (also ja
angegeben), so zählt ein Arbeitslohn aus einem Gewerbebetrieb, der
beiden Eheleuten gemeinsam gehört (Gesamtgut) als Gewinnanteil, kann
also nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.
c) Allgemeine Angaben
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Auf dieser Bildschirmseite müssen Sie noch weitere Angaben machen.
Kinderzahl: geben Sie hier bitte die Gesamtzahl Ihrer Kinder
(leibliche/Adoptivkinder und Pflegekinder) ein, für die Sie einen
Kinderfreibetrag erhalten.
Davon mit halbem Kinderfreibetrag, wohnhaft bei Ihnen: diese Zahl
meint Kinder, für die Sie oder Ihre Ehefrau nur den halben
Kinderfreibetrag geltend machen können, da noch zu anderen Personen
ein Kindschaftsverhältnis besteht, und die bei Ihnen zu Hause
wohnen.
Davon mit halbem Kinderfreibetrag, wohnhaft beim anderen Elternteil:
diese Zahl meint Kinder, für die Sie oder Ihre Ehefrau nur den
halben Kinderfreibetrag geltend machen können, da noch zu anderen
Personen ein Kindschaftverhältnis besteht, und die beim anderen
Elternteil wohnen.
Bankkonto: gefragt ist die Nummer des Bankkontos, Postgirokontos,
Sparbuchs oder Postsparbuchs, auf das eine Steuerrückzahlung
überwiesen werden kann.
Kontoinhaber = Stpfl.? wenn Sie nicht der Kontoinhaber sind, so
geben Sie hier nein und dahinter seinen Namen an. Gewöhnlich müssen
Sie hier "ja" eintragen!
Soll der Steuerbescheid nicht Ihnen zugesandt werden, machen Sie in
den folgenden Zeilen die entsprechenden Angaben.
6.2 Mantelbogen Seite 2
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
a) Angaben zu Kindern mit Wohnsitz im Inland
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Hier können Sie von bis zu vier Kindern die Daten eingeben. Haben
Sie mehr als vier Kinder, können Sie die zusätzlichen Daten als
formlose Anlage Ihrer Steuererklärung beilegen. Kinderfreibeträge
gibt es nur für Kinder, die 1991 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland hatten, nur diese sind hier einzutragen. Für
Kinder im Ausland können Unterhaltsaufwendungen ggf. als
außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Übrigens: Einkünfte
der Kinder werden nicht den Eltern zugerechnet. Es ist daher
sinnvoll, z.B. Kapitalerträge mit steuerlicher Wirkung auf Kinder
zu übertragen, sofern diese wegen der Grundfreibeträge und der
Progression keine oder sehr geringe Steuern zahlen.
Kindschaftsverhältnis: Ist das Kind ein leibliches oder Adoptivkind
geben Sie bitte "a" ein, ansonsten "p" für Pflegekind, sowie die
aufgewandten Pflegegelder.
b) Angaben zur Ausbildung von Kindern
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Hier können Sie für die gerade eingegebenen Kinder Angaben zu deren
Ausbildung machen. Unten sind nochmals die Namen der Kinder mit den
zugehörigen Nummern aufgeführt.
Ausbildung: Geben Sie hier den oder die Kennbuchstaben (z.B. a+c)
ein. Die Bedeutung der Kennbuchstaben:
a - in Berufsausbildung (Schule, Studium, Lehre etc.)
b - keine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz
c - Grundwehrdienst, Zivildienst, befreiender Dienst
d - freiwilliges soziales Jahr
e - Behinderung
Zeitraum: z.B. "Januar-Juli"
c) Kindschaftsverhätnis zu weiteren Personen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Erloschen: Geben Sie "ja" an, wenn das Kindschaftsverhältnis vor dem
1.1.91 durch Tod des anderen Elternteils erloschen ist.
Sonst geben Sie unter "Person" Namen und Anschrift der Person an.
Bei leiblichen Eltern eines Pflegekinds geben Sie die Höhe der
Unterhaltsverpflichtung und den geleisteten Unterhalt an.
d) Kinderfreibetrag und Wohnungsmeldung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Fragen dieser Bildschirmseite beziehen sich nur auf Kinder mit
Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen.
Wenn Sie den vollen Kinderfreibetrag beantragen, geben Sie den Grund
an:
(u): der andere Elternteil hat seine Unterhaltsverpflichtung nicht
zu mindestens 75% erfüllt.
(a): der andere Elternteil lebte im Ausland
(k): der andere Elternteil hat der Übertragung laut Anlage K
zugestimmt.
Haben hingegen Sie der Übertragung Ihres Kinderfreibetrages
zugestimmt, geben Sie unter "eigene Übertragung" ja an.
Geben Sie darunter an, wo die Kinder am 1.1.1991 oder erstmals 1991
mit Wohnung gemeldet waren:
War dies bei dem Steuerpflichtigen oder dem nicht dauernd getrennt
lebenden Ehegatten, geben Sie hier "ja" an, ansonsten tragen Sie
danach die Person und Adresse ein. Auch beides kann zutreffen - die
Kinder wohnten teilweise bei Ihnen und teilweise woanders. Bei
Kindern, die beiden Elternteilen zugeordnet sind, können Sie
entweder die Zuordnung der Kinder beantragen oder der Zuordnung zum
Vater zustimmen.
e) Einkünfte im Kalenderjahr 1991
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Diese Fragen bedürfen keiner näheren Erläuterung.
f) Sonstige Angaben
~~~~~~~~~~~~~~~~
Steuerbegünstigung FW: Steht Ihnen eine Steuerbegünstigung zur
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums zu, dessen Nutzungswert
nicht besteuert wird, so geben Sie ja und die Anzahl an (Ehegatten
bis zu zwei) und füllen Sie die Anlage FW aus.
Einkommensersatzleistungen: Hier hinein gehören die
Einkommensersatzleistungen, die zwar steuerfrei sind, aber in den
"Progressionsvorbehalt" fallen, und nicht in der Anlage N
einzutragen sind, z.B.: Krankengeld und Mutterschaftsgeld aus der
gesetzlichen Krankenversicherung für Gewerbetreibende, Selbständige
oder Landwirte. Was bedeutet nun Progressionsvorbehalt? Das läßt
sich am besten an einem Beispiel erklären: Nehmen wir an, jemand
hat 100.000 DM "gewöhnliche" Einkünfte und 20.000 DM
Lohnersatzleistungen, die unter den Progressionsvorbehalt fallen.
Für die Summe, nämlich 120.000 DM, müßte er laut Grundtabelle (für
Ledige) 40.751 DM tarifliche Einkommensteuer zahlen. Dies
entspricht 33.963 Prozent. Er zahlt jedoch nun 33.963 Prozent nur
auf 100.000 DM, also 33.963 DM. Das ist zwar weniger als 40.751 DM
(das ist ja auch der Zweck: steuerfreies Einkommen), aber immer
noch mehr als 30.743 DM, die auf 100.000 DM Einkommen laut
Grundtabelle zu zahlen wären. Unter den Progressionsvorbehalt
fallen nämlich auch das Kurzarbeitergeld, das Schlechtwettergeld und
das Überbrückungsgeld nach §55 AFG. Durch die
Progressionsberechnung soll verhindert werden, daß die Empfänger
nahezu dasselbe Nettoeinkommen erzielen wie im Falle Ihrer
Vollbeschäftigung und damit wesentlich mehr erhielten als die im AFG
vorgesehenen Prozentsätze. Die weiteren Fragen dieser Seite füllen
Sie bitte wie in den Vordrucken aus.
6.3 Mantelbogen Seite 3
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
a) Sonderausgaben
~~~~~~~~~~~~~~
Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich
begünstigt werden. Sonderausgaben von Ehegatten werden einheitlich
berücksichtigt, brauchen deshalb nicht getrennt angegeben werden.
Sonderausgaben teilen sich auf in beschränkt abziehbare und
unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben. Sonderausgaben sind in dem
Jahr absetzbar, in dem sie geleistet wurden. Regelmäßig
wiederkehrende Ausgaben können auch bis zu 10 Tage nach Ablauf des
Jahres im Vorhergehenden angerechnet werden, z.B.
Versicherungsbeiträge, die am 5.1. für den Dezember des Vorjahres
abgebucht werden.
Bei der Berechnung der Vorsorgeaufwendungen ist es wichtig, ob Sie
bestimmten Personenkreisen angehören. Sowohl der Steuerpflichtige
als auch die Ehefrau kann keinem, einem oder beiden Personenkreisen
angehören. Überprüfen Sie selbst: Gehören Sie zum Personenkreis 1
(ja oder nein)? Gehören Sie zum Personenkreis 2 (ja oder nein)?
Personenkreis 1:
Steuerpflichtige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung o.ä.
pflichtversichert sind und Zuschüsse zu den Beiträgen erhalten
(ausgenommen landwirtschaftliche Alterskasse),
Steuerpflichtige, denen nach dem Ausscheiden aus ihrer Beschäftigung
eine lebenslängliche Versorgung o.ä. zusteht (z.B. Beamte),
Steuerpflichtige, denen aufgrund ihres Berufes eine Altersversorgung
zumindest teilweise ohne eigene Beiträge zusteht, sowie
Steuerpflichtige, bei denen der Arbeitgeber Aufwendungen für die
Alterssicherung im Sinne des §3 Nr. 62 Sätze 2 bis 4 leistet.
Personenkreis 2:
Steuerpflichtige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung o.ä.
pflichtversichert sind und Zuschüsse zu den Beiträgen erhalten
(ausgenommen landwirtschaftliche Krankenkasse),
Steuerpflichtige, denen Beihilfe in Krankheitsfällen zusteht, weil
sie als Beamte, im öffentlichen Dienst o.ä. tätig sind, sowie
Steuerpflichtige, die einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschüsse zu
Krankenversicherungsbeiträgen haben.
Aus diesen Definitionen ergeben sich die folgenden üblichen
Zugehörigkeiten:
Personenkreise
1 (RV) 2 (KV)
Arbeitnehmer, der in Renten- und ja ja
Krankenversicherung pflichtversichert ist
oder als freiwillig Krankenversicherter
Arbeitgeberzuschüsse erhält:
Beamter: ja ja
Selbständiger: ja nein
Landwirt, pflichtversichert in nein nein
landwirtschaftlichen Kassen:
Rentner: nein nein
b) Sonderausgaben
~~~~~~~~~~~~~~
Zunächst werden die Fragen bezüglich Ihrer Vorsorgeaufwendungen
gestellt. Aus Ihren Daten wird zum einen eine Pauschale, zum anderen
ein Höchstbetrag berechnet. Der höhere beider Beträge wird
abgezogen. Da zuletzt immer nur das Finanzamt entscheidet, und die
Berechnung nicht gerade einfach zu nennen ist, sollten sie die
folgenden Angaben auf jeden Fall machen, auch wenn "Steuer Profi 91"
Ihnen schon jetzt sagt, ob die Pauschale oder der Höchstbetrag
berücksichtigt wird. Schließlich kann es ja sein, daß gewisse
Beträge vom Finanzamt nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden.
Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag: Hier können
Sie den Arbeitnehmeranteil der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialverischerung geltend machen. Sind Sie hiervon befreit, geben
Sie bitte Ihre Aufwendungen für die befreiende Lebensversicherung,
für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung oder für eine öffentlich-rechtliche
Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung Ihrer Berufsgruppe an,
gekürzt um etwaige steuerfreie Zuschüsse Ihres Arbeitgebers, sowie
Beitragsrückzahlungen und ausgezahlte Gewinnanteile. Im allgemeinen
ist der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
überigens der Lohnsteuerkarte zu entnehmen.
Freiwillige Höherversicherung: Anzugeben sind Beiträge zur
freiwilligen Angestelltenversicherung, Rentenversicherung und
Höherversicherung.
Krankenversicherung: Hierunter fallen Beträge für eine freiwillige
Krankenversicherung einschließlich der Krankenhaustagegeld- und der
Krankentagegeldversicherung. Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers
und Rückerstattungen der Krankenkasse sind abzuziehen.
Unfallversicherung: Wenn die private Unfallversicherung nicht nur
Berufsrisiken abdeckt, gehört sie zu den Vorsorgeaufwendungen und
ist hier einzutragen, ansonsten bei den Werbungskosten oder
Betriebsausgaben.
Lebensversicherung: Geben Sie hier Beiträge zu
Lebensversicherungen, Ausbildungs-, Aussteuerversicherungen und
Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr an, außerdem Beiträge zu
Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Versorgungs- und Pensionskassen.
Zu berücksichtigen sind auch die Ausfertigungsgebühr und die
Versicherungssteuer.
Haftpflichtversicherung: Beiträge zu privaten
Haftpflichtversicherungen (auch Kfz-Haftpflicht) sind in vollem
Umfang als Vorsorgeaufwendungen anzusetzen, nicht hingegen Kasko-,
Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen. Die Beitragszahlungen sind
um den Schadensfreiheitsrabatt zu kürzen. Eine Beitragsrückvergütung
ist abzuziehen.
Wohnungsbauprämie: Ihre Bausparbeiträge können Sie entweder als
Sonderausgaben abziehen oder nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz
veranschlagen. Geben Sie hier an, ob Sie eine solche Prämie für sich
und Ihre nach dem 1.1.1974 geborenen Kinder beanspruchen.
Bausparbeiträge: Wollen Sie Ihre Bausparbeiträge als Sonderausgaben
abziehen, geben Sie hier die Höhe, das Institut, die Vertagsnummer
und den Vertragsbeginn an. Tragen Sie hier bitte keine
Vermögenswirksamen Leistungen ein, genausowenig Bausparbeiträge der
vor dem 1.1.1974 geborenen Kinder.
c) Sonderausgaben
~~~~~~~~~~~~~~
Die auf den anderen beiden Seiten folgenden Fragen beziehen sich auf
die unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. Diese Sonderausgaben
sind erschöpfend, d.h. Ausgaben, die nicht unter eine dieser
Kategorien fallen, sind keine Sonderausgaben im Sinne des EStG. In
jedem Falle wird mindestens ein Sonderausgabenpauschbetrag von
DM 108,- für Ledige oder einzeln veranlagte Ehegatten (DM 216,- für
zusammen veranlagte Ehegatten) anerkannt, Sie brauchen also diese
Angaben nur zu machen, wenn Ihre Sonderausgaben diesen Pauschbetrag
übersteigen. Renten/dauernde Lasten: Mußten Sie zwangsläufig eine
Rente zahlen, oder hatten Sie dauernde Lasten, machen Sie diese hier
als Sonderausgabe geltend, z.B. wenn Sie infolge einer Erbschaft
zur Zahlung verpflichtet wurden. Freiwillige Renten sind keine
Sonderausgaben. Machen Sie die Rente in diesem Jahr zum ersten Mal
geltend, machen Sie bitte weitere Angaben auf einer Anlage (siehe
Anleitung zu den Vordrucken).
Unterhaltsleistungen: Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder
dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind in einer Höhe von bis zu
27000 DM jährlich als Sonderausgaben abziehbar (genaueres siehe in
der Anleitung zu den Vordrucken). Wahlweise können Sie aber auch als
außergewöhnliche Belastung abgezogen werden (mit niedrigerer
Höchstgrenze). In diesem Falle werden die Unterhaltszahlungen beim
Unterhaltsberechtigten nicht versteuert.
Kirchensteuer und Zinsen für Nachforderung, Stundung und Aussetzung
von Steuern sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
Aufwendungen für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhätnis:
Diese Aufwendungen können bis zu 12000 DM anerkannt werden, wenn zum
Haushalt ein Kind (bei Ehegatten zwei Kinder) unter 10 Jahren oder
eine hilflose Person gehören. Bei "nach dem 1.1.81 geb. Kinder"
geben Sie bitte die Zeilen in den amtlichen Vordrucken an, in denen
die Kinder aufgeführt sind, also z.B. für Kind Nr. 1 und 3:
"30/32".
d) Sonderausgaben
~~~~~~~~~~~~~~
Steuerberatungskosten: Den Kaufpreis für "Steuer Profi 91" können
Sie hier oder bei Werbungskosten einsetzen, je nachdem, was für Sie
günstiger ist. Überschreiten Ihre Steuerberatungskosten 1000 DM, so
müssen Sie eine Aufteilung in beruflich veranlaßte (=Werbungskosten)
und privat veranlaßte (=Sonderausgaben) Steuerberatungskosten
vornehmen. Arbeitnehmer sollten Ihre Steuerberatungskosten bei
Sonderausgaben eintragen, wenn Sie hiermit die Pauschale (DM 108,-/
DM 216,-) überschreiten, ansonsten bei Werbungskosten
(Werbungskostenpauschale 2000 DM). Wird bei beiden die jeweilige
Pauschale nicht überschritten, entfallen leider alle steuerlichen
Vorteile.
Berufsausbildung: Aufwendungen für Ihre eigene Berufsausbildung
werden bis zu 900 DM anerkannt, bei auswärtiger Unterbringung sogar
bis zu 1200 DM (Belege!). Kosten sind z.B.:
- Schul-, Lehrgangs-, Studiengebühren
- Kosten für Fachliteratur und Lernmittel
- Kosten der Fahrten zur Ausbildungsstätte
- Mehraufwendungen für auswärtige Unterbringung, wenn am Wohnort ein
eigener Hausstand beibehalten wurde
Schulgeld: Etwaiges Schulgeld für ein Kind, für das Sie einen
Kinderfreibetrag erhalten, ist zu 30% absetzbar.
Spenden, Beiträge und Mitgliedsbeiträge: Um Spenden abzusetzen,
benötigen Sie Quittungen. Die Ausgaben sind nicht in voller Höhe
absetzbar. Spenden der ersten beiden Zeilen sind zunächst begrenzt,
und zwar entweder bis zu 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis
zu 2/1000 der Summe aller Umsätze, Löhne und Gehälter. Wählen Sie
unten, welche Begrenzung Sie wünschen, oder ob das Programm einfach
die für Sie günstigere Wahl treffen soll. Spenden und
Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und unabhängige
Wählervereinigungen ermäßigen in bestimmten Grenzen die
Einkommensteuer, darüber hinausgehende Spenden an politische
Parteien können bis zu gewissen Grenzen als Sonderausgaben abgesetzt
werden.
Verluste: Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der
Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu 10 Millionen DM wie
Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte der beiden
vorangegangenen Veranlagungszeiträume abzuziehen (Verlustrücktrag).
Soweit die nicht ausgeglichenen Verluste 10 Millionen DM
übersteigen, sind diese in den folgenden fünf Jahren wie
Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen
(Verlustvortrag).
e) Außergewöhnliche Belastungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Außergewöhnliche Belastungen, die einem Steuerpflichtigen
zwangsläufig größere Aufwendungen als der Mehrzahl der Steuerzahler
gleicher Verhältnisse erwachsen, teilen sich auf in außergewöhnliche
Belastungen allgemeiner Art und bestimmte außergewöhnliche
Belastungen. Für die bestimmten außergewöhnlichen Belastungen, die
einzeln aufgeführt werden, werden Pauschbeträge abgezogen.
Behinderte und Hinterbliebene:
Geben Sie bitte bei "Art" die Art der Behinderung ein: (h) für
hinterblieben, (b) für behindert, (s) für blind bzw. ständig hilflos
und (g) für geh- oder stehbehindert. Behinderte aus den neuen
Bundesländern geben bitte als Behinderungsgrad bei folgenden
Beschädigtenstufen:
I = 25%, II = 45%, III = 75%, IV = 95% ein.
Beschäftigung einer Haushaltshilfe: Hatten Sie eine Hilfe im
Haushalt, so zählen diese Aufwendungen nur als außergewöhnliche
Belastung, wenn Sie oder Ihr Ehegatte mindestens 60 Jahre alt waren,
oder wenn ein Haushaltsangehöriger schwerbehindert oder krank war.
Heimunterbringung: Waren Sie oder Ihr Ehegatte in einem Altenheim,
Pflegeheim o.ä. untergebracht, so können bis zu 100 DM (bei
Unterbringung zur Pflege 150 DM) monatlich berücksichtigt werden,
wenn in den Heimkosten auch Kosten der Zimmerreinigung, Wäsche,
Essenzubereitung enthalten sind. Nur bei zwangsläufig nicht
gemeinsamer Haushaltsführung werden für einen Zeitraum beide
Freibeträge (Haushaltshilfe/Heimunterbringung) berücksichtigt.
Den Zeitraum der Beschäftigung einer Haushaltshilfe und/oder der
Heimunterbringung müssen Sie angeben, da der Höchstbetrag von der
Anzahl der Monate abhängig ist.
f) Außergewöhnliche Belastungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Pflege-Pauschbetrag: Für eine schwer pflegebedürftige Person, die
Sie persönlich pflegen, kann Ihnen ein Pflegepauschbetrag von
1800 DM jährlich angerechnet werden.
Freibeträge für besondere Fälle: Diese Freibeträge werden im
Vordruck zwar erst auf Seite vier angesprochen, werden im Programm
aber aus technischen Gründen schon hier abgefragt.
Anstelle eines Freibetrags, der künftig nur bei einer
Wohnsitzbegründung im Inland vor dem 1.1.1990 gewährt wird (d.h.
kompletter Wegfall für neuankommende Flüchtlinge), können Sie
alternativ unter den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen
Wiederbeschaffungskosten für Hausrat beanspruchen (z.B. als
Vertriebener).
6.4 Mantelbogen Seite 4
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
a) Außergewöhnliche Belastungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Unterhalt für bedürftige Personen:
Die Erläuterungen zu diesem Fragebildschirm sind sehr umfangreich.
Bitte lesen Sie sich hierzu die Erläuterungen zu den amtlichen
Vordrucken durch. Die Fragen auf dem Bildschirm sind im allgemeinen
wie die Fragen auf den amtlichen Vordrucken gemeint.
b) Außergewöhnliche Belastungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ausbildungsfreibetrag: Auch hierzu lesen Sie bitte die
Erläuterungen zu den amtlichen Vordrucken. Füllen Sie hier bitte im
Gegensatz zu den Bögen das Geburtsdatum immer aus! Denken Sie
unbedingt daran, eine Schulausbildung zu berücksichtigen!
Ausbildungsbeihilfen, die Ihr Kind erhält, sind z.B. Bafög-Hilfen.
c) Außergewöhnliche Belastungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Kinderbetreuungskosten
Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zu Ihrem
Haushalt gehörenden Kindes, das zu Beginn des Kalenderjahres das 16.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das Ihnen ein
Kinderfreibetrag zusteht, gelten als außergewöhnliche Belastungen.
Weitere Erklärungen entnehmen Sie bitte auch hier wieder den
Erläuterungen zu den amtlichen Vordrucken, da sie recht umfangreich
sind.
d) Außergewöhnliche Belastungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Andere außergewöhnliche Belastungen:
Außergewöhnliche Belastungen, für die es keine Pauschbeträge gibt,
können Sie hier geltend machen. Allerdings werden Ihre Aufwendungen
um eine Ihnen zumutbare Belastung gekürzt. Das Programm berechnet
und berücksichtigt diese zumutbare Belastung.
Beispiele seien hier aufgeführt:
- Arzneimittelkosten
- Beerdigungskosten
- Ehescheidungskosten
- Kfz-Kosten für Privatfahrten von Behinderten mit Behinderungsgrad
über 80% oder über 70% mit Gehbehinderung
- Kosten eines zwangsläufigen Berufswechsels
- Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
- Kurkosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
- Lösegeld
- Pflegekosten
- Prozeßkosten bei Schadensersatzprozessen
- Umzugskosten (ausnahmsweise!)
- Vormundschaftskosten, soweit nicht von Dritten ersetzt
- Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung nach Brand oder
Hochwasser, aber auch z.B. nach Spätaussiedlung aus (ehemaligen)
"Ostblockstaaten" (hier wurden schon Beträge von ca. 30000 DM
anerkannt!
Rückbetrag: Tragen Sie hier die erhaltenen / zu erwartenden
Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen oder den Wert
des Nachlasses usw. ein; eben den Betrag, den Sie "zurückbekommen"
haben oder werden.
6.5 Anlage N Seite 1
~~~~~~~~~~~~~~~~
a) Angaben zum Arbeitslohn
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer,
KiSt Ehegatte (nur bei konfessionsverschiedener Ehe): diese Daten
entnehmen Sie bitte der Rückseite Ihrer Lohnsteuerkarte(n). Auch der
Solidaritätszuschlag ist in einer Summe einzugeben. Fügen Sie in
jedem Falle Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre Lohnsteuerkarte(n)
bei!
Kurzarbeitergeld etc: Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Zuschuß
zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem
Bundesseuchengesetz oder Aufstockungsbeträge nach dem
Altersteilzeitgesetz (Nr. 19 der Lohnsteuerkarte)
Andere Lohnersatzleistungen:
- Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Konkursausfallgeld,
Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Unterhaltsgeld als Zuschuß,
Überbrückungsgeld, Eingliederungsgeld oder Krankengeld nach dem
Arbeitsförderungsgestz;
- Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder
vergleichbare Lohnersatzleistungen nach der
Reichsversicherungsordnung, dem Gesetz über die Krankenversicherung
der Landwirte, dem Angestelltenversicherungsgesetz oder dem
Reichsknappschaftgesetz;
- Mutterschaftsgeld und die Sonderunterstützung nach dem
Mutterschutzgesetz sowie der Zuschuß nach der Mutterschutzverordnung
oder entsprechenden Landesregelungen;
- Arbeitslosenbeihilfe oder Arbeitslosenhilfe nach dem
Soldatenversorgungsgesetz;
- Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld nach dem
Bundesversorgungsgesetz;
- Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz;
- Vorruhestandsgeld im Beitrittsgebiet.
Bitte entsprechende Bescheinigung (Leistungsnachweis) der
Einkommensteuererklärung beilegen!
Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung: Standen Sie 1991 zeitweise
nicht in einem Arbeitsverhältnis, so geben Sie bitte an, wie lange
und warum (z.B. Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit).
Fügen Sie hierüber Ihrer Einkommensteuererklärung Belege bei.
Krankheitszeiten brauchen bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses
nicht angegeben zu werden.
b) Angaben zum Arbeitslohn
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steuerfreier Arbeitslohn, Staat: Haben Sie steuerfreien Arbeitslohn
nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), zwischenstaatlichen
Übereinkommen (ZÜ) oder Ausländertätigkeitserlaß erhalten, tragen
Sie bitte hier den Staat oder die Organisation ein, bei den
folgenden Fragen die Beträge.
Versorgungsbezüge: Die Versorgungsbeträge aus Ihrem Arbeitslohn
entnehmen Sie bitte Ihrer Lohnsteuerkarte.
Für mehrere Jahre: AL (Arbeitslohn) und Versorgungsbezüge:
Auch diese Beträge sind der Rückseite Ihrer Lohnsteuerkarte zu
entnehmen. Lohnsteuer und Kirchensteuer für mehrere Jahre sind
ebenfalls von dort zu übernehmen, genauso Entschädigungen die
ermäßigt zu besteuern sind
Arbeitslohn im Beitrittsgebiet: Ihre Vorsorgeaufwendungen fallen
höher aus, wenn die Beitragsbemessungsgrenze Ost gewählt wird. Dies
wird dann gemacht, wenn auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein
Gesamtsozialversicherungsbeitrag Ost vermerkt oder zumindest
einbehalten worden ist. In diesem Falle geben Sie hier den
entsprechenden Arbeitslohn an.
Arbeitslohn überwiegend im Beitrittsgebiet: Nur wenn Sie nicht schon
1991 Ihren Hauptwohnsitz im Beitrittsgebiet hatten, müssen Sie diese
Frage beantworten. Wenn Sie nämlich Ihren Hauptwohnsitz nicht im
Beitrittsgebiet hatten, aber während eines Lohnzahlungszeitraums
überwiegend dort tätig waren, erhalten Sie trotzdem den
Tariffreibetrag.
Arbeitnehmerzulagen: nach dem Berlinfördergesetz ausgezahlte
Arbeitnehmerzulagen laut Lohnsteuerkarte.
c) Angaben zum Arbeitslohn
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Grenzgänger nach: bitte das Beschäftigungsland angeben
d) Vermögenswirksame Leistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Für die vom Arbeitgeber bescheinigten vermögenswirksamen Leistungen
wird nach Ablauf des Kalenderjahres eine Arbeitnehmer-Sparzulage vom
Finanzamt gezahlt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind je nach
der von Ihnen gewählten Anlageform mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage
von 20% oder 10% begünstigt. Welcher Form Ihre vermögenswirksamen
Leistungen zuzurechnen sind, ersehen Sie auf Seite 12 Ihrer Anleitung
zu den Bögen. Allgemein:
20% Vermögensbet.: Vermögensbeteiligungen
10% Bausparvertrag: ohne Tilgung
10% Lebensvers.: Lebensversicherung zwischen 1979 und 1988
10% WePaSparvertrag: Besonderer Wertpapier-Sparvertrag
10% Wohnungsbau: ohne Bausparvertrag
Vor Ablauf verfügt über Vertrag Nr.: Wenn Sie vor Ablauf der
Sperrfrist über einen der angegebenen Verträge verfügt haben, geben
Sie seine Nummer hier an.
6.6 Anlage N Seite 2
~~~~~~~~~~~~~~~~
Auf dieser Seite der Bögen werden noch einige Fragen zu
Vorsorgeaufwendungen abgehandelt, der Rest bezieht sich auf die
Werbungskosten. Werbungskosten sind Kosten, die Ihnen im
Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.
Grundsätzlich werden sie von den Einnahmen abgezogen. Sofern die
Werbungskosten jedoch DM 2000,- nicht überschreiten, wird diese
Pauschale abgezogen. Können Sie bereits im Vorfeld absehen, daß
Ihre Werbungskosten unter der Pauschale bleiben, brauchen Sie hier
keine Angaben zu machen, da die Pauschale sowohl vom Programm als
auch vom Finanzamt automatisch berücksichtigt wird.
a) Vorsorgeaufwendungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Zu Ihren Vorsorgeaufwendungen müssen Sie auf dieser Frageseite
eventuell zusätzliche Angaben machen.
Zeitraum ohne Bezüge trotz Anstellung: Wenn es für Sie 1991 einen
Zeitraum gab, in dem Sie trotz eines Arbeitsverhältnisses keine
Bezüge hatten (z.B. unbezahlter Urlaub), geben Sie hier den Zeitraum
an.
Wenn Sie 1991 nicht rentenversicherungspflichtig waren, aber dennoch
Anwartschaft auf eine Altersversorgung hatten, ohne die Beiträge
ganz selbst zu zahlen, geben Sie an, aus welchem Dienstverhältnis
das resultierte: Beamter (b),
Vorstandsmitglied/GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (g) oder
(ausgeschrieben) das sonstige Dienstverhältnis.
Geben Sie dann an, von wann bis wann diese Beschäftigung dauerte, und
welcher Zeitraum davon im Beitrittsgebiet anzusetzen war.
Wenn Sie 1991 nicht rentenversicherungspflichtig waren und nur
eine Anwartschaft auf eine Altersversorgung hatten, weil Sie selbst
die Beiträge gezahlt haben, geben Sie den Grund an:
Vorstandsmitglied/GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (g), im Rahmen
von Ehegattenarbeitsverträgen, die vor dem 1.1.1967 geschlossen
wurden (e) oder den sonstigen Grund (ausgeschrieben).
beamtenrechtliche Versorgungsbezüge: oder gleichgestellte
Versorgungsbezüge
Altersruhegeld: aus der gesetzlichen Rentenversicherung
b) Werbungskosten
~~~~~~~~~~~~~~
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (mit privatem Fahrzeug):
Wenn Sie diese Angaben machen, berechnet das Programm automatisch
die Kilometerpauschale und die Fahrtkosten mit dem Fahrzeug.
Voraussetzung ist, das es sich um das eigene oder ein zur Nutzung
überlassenes Fahrzeug handelt.
Fahrten mit Pkw, Motorrad, Moped, Fahrrad: Pkw=p, Motorrad=m,
Moped=o, Fahrrad=f
c) Werbungskosten
~~~~~~~~~~~~~~
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (für bis zu drei
Arbeitsstätten auch bei Einsatzwechseltätigkeit, bei weiteren
Arbeitsstätten bitte formlose Anlage verwenden):
Arbeitsstätte: bitte Ort und Straße angeben, evtl. ist es sinnvoll
oder nötig, auf einer Anlage Zusatzangaben zu machen.
Einsatzwechseltätigkeit: an ständig wechselnden Einsatzstellen
(z.B. als Bauarbeiter oder Monteur). Bei Fahrtstrecken über 20km
wird bis zu drei Monaten ein erhöhter Fahrtkostensatz anerkannt.
einfache Entf.: es zählt nur die kürzeste benutzbare Verbindung.
d) Werbungskosten
~~~~~~~~~~~~~~
Fahrtkosten mit öffentlichen VM: Sind Sie mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zur Arbeitsstelle gefahren, können Sie dies hier
geltend machen.
Fahrtkostenersatz: Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Fahrtkosten
können selbstverständlich nicht abgezogen werden.
Berufsverbände: z.B. Gewerkschaften oder Beamtenverbände.
Arbeitsmittel: Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung
beruflicher Aufgaben dienen, also Werkzeuge, typische(!)
Berufsbekleidung, Fachzeitschriften usw. Neben Anschaffungs- auch
Reparatur- oder Reinigungskosten. Belege sind immer notwendig.
Weitere Werbungskosten: Neben den (unbedingt zu beachtenden!)
Beispielen in der Anleitung zu den Vordrucken seien hier noch
folgende Beispiele erwähnt:
- Führerscheinkosten, wenn der Führerschein Voraussetzung für den
Beruf ist (Fernfahrer oder Taxifahrer)
- beruflich veranlaßte Kontoführungsgebühren (abzüglich des Ersatzes
durch den Arbeitgeber). Bis 2,50 DM monatlich (= 30 DM jährlich)
werden ohne Nachweise anerkannt.
- Dienstreisen / Dienstgänge: Die Kilometerpauschalen betragen für
das Jahr 1991:
bis 30.9. ab 1.10.
PKW 0.42 DM 0.52 DM (+0.03 DM für jeden mitgenommenen
Arbeitskollegen)
Motorrad 0.18 DM 0.23 DM
Moped 0.11 DM 0.14 DM
Fahrrad 0.06 DM 0.07 DM
Abzusetzen ist die Differenz der zutreffenden Kilometerpauschale und
der durch die Firma ersetzten Kilometerpauschale multipliziert
mit den gefahrenen Kilometern.
Mehraufwendungen für Verpflegung: Hatten Sie infolge einer
Einsatzwechseltätigkeit oder einer Fahrtätigkeit (z.B. als
Berufskraftfahrer) Mehraufwendungen für Verpflegung, können Sie mit
den folgenden Angaben die Pauschbeträge beantragen.
e) Werbungskosten
~~~~~~~~~~~~~~
Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung: Hatten Sie aus
beruflichem Anlaß einen doppelten Haushalt, machen Sie bitte die
folgenden Angaben, um die Mehraufwendungen geltend zu machen.
In jedem Falle sollten Sie auch hier wieder die Anleitung zu den
Vordrucken lesen.
Grund: Die Begründung für die doppelte Haushaltsführung.
am: der Tag der Begründung des doppelten Haushalts
bis: Datum, bis zu welchem Tag der doppelte Haushalt ununterbrochen
bestanden hat.
Eigener Hausstand: Falls ja, geben Sie an, wo und seit wann,
falls nein geben Sie an, ob die Unterkunft am bisherigen Ort
beibehalten wurde.
Kosten der 1./letzten Fahrt mit öfftl. VM: Wenn Sie die erste und
letzte Fahrt zum Beschäftigungsort bzw. zum eigenen Hausstand mit
öffentlichen Verkehrsmitteln gemacht haben, geben Sie hier die
Kosten an. Wenn Sie die erste und letzte Fahrt mit dem eigenen Kfz
gemacht haben, geben Sie die Entfernung an.
Kosten der Heimfahrten: Wenn Sie die üblichen Heimfahrten mit
öffentlichen Verkehrsmitteln gemacht haben, geben Sie hier die
Kosten pauschal an. Wenn Sie die üblichen Heimfahrten mit dem
eigenen Kfz gemacht haben, geben Sie die Entfernung und die Anzahl
der Tage an.
Berufsgruppen: Pauschbeträge wurden bereits für einige Berufsgruppen
anerkannt, z.B. Amateur-Fußballer, Artisten,
Bundesluftschutzverband, darstellende Künstler, Film & Fernsehen,
Heimarbeiter, Journalisten, Luftschutzhilfsdienst, Musiker
(hauptberuflich), technisches Hilfswerk.
Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach Ihren
Pauschbeträgen!
6.7 Anlage KSO Seite 1
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Diese Anlage muß immer mit der Steuererklärung abgegeben werden.
Auf den dazugehörigen drei Frageseiten werden Fragen zu Ihren Zins-
und Kapitalerträgen gestellt. KösSt bedeutet Körperschaftssteuer,
KaErtSt Kapitalertragssteuer. Sind Sie nicht sicher, welcher Art
Ihre Kapitalerträge zuzuordnen sind, schauen Sie in der Anleitung zu
den amtlichen Vordrucken nach. Die Erläuterungen dort sind sehr
detailliert. Geben Sie bitte immer die wirklichen Beträge an. Der
Werbungskostenpauschbetrag (DM 100,- / DM 200,-) und der
Sparerfreibetrag (DM 600,- / DM 1200,-) wird sowohl vom Programm als
auch vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
a) Inländische Kapitalerträge
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Sparguthaben: Hier geben Sie Zinsen aus Sparguthaben,
Festgeldkonten, Sparkassenbriefen, Hypotheken, Grundschulden usw. an
festverz. WePa: Festverzinsliche Wertpapiere, auch
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnobligationen und Genußrechte.
Aktien etc.: Aktien, Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften,
Genossenschaftsbanken und GmbH-Anteile.
b) Inländische Kapitalerträge
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Beteiligung an: anzugeben sind Gemeinschaft, Finanzamt und
Steuernummer. Das erste Fragefeld bezieht sich auf "Beteiligung",
das zweite auf "Beteiligung(2)".
sonst. KV: Zinsen und Erträge aus sonstigem Kapitalvermögen, z.B.
Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen.
sonst. KV Bez.: Hier geben Sie bitte die genaue Bezeichnung an.
c) Kapitalerträge
~~~~~~~~~~~~~~
anzur. Steuern: In diese Felder übertragen Sie bitte die
anzurechnende Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer aus
Erträgen, die zu einer anderen Einkunftsart gehören.
Ausländische Kapitalerträge: auch Ertäge aus Geldanlagen bei
ausländischen Kreditinstituten oder bei ausländischen Zweigstellen
inländischer Kreditinstitute. Füllen Sie bitte zusätztlich die
Anlage AUS aus.
Werbungskosten: gegebenenfalls einschließlich gesondert und
einheitlich festgestellter Beträge. Dies sind im wesentlichen
Depotgebühren, Bankspesen, Schließfachmiete, Kosten für Teilnahme an
Hauptversammlungen, Kosten für Fachliteratur etc.
6.8 Anlage KSO Seite 2
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
a) Sonstige Einkünfte
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Altersruhegeld: Arbeiterrenten- oder Angestelltenversicherung
Erwerbsunfähigkeitsrenten: Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten
Witwenrenten: Witwen- oder Witwerrenten
Sonstige Renten: z.B. Bergmannsrenten, Knappschaftsruhegeld
weitere Renten: bitte Genaueres angeben.
b) Sonstige Einkünfte
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ertragsanteil: Falls der Ertragsanteil bekannt ist, tragen sie ihn
bitte hier ein. Andernfalls berechnet das Programm automatisch den
Ertragsanteil nach §22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG.
Nachzahlungen: Nachzahlungen für frühere Jahre, die nicht im Betrag
enthalten sind.
c) Sonstige Einkünfte
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Auf dieser Frageseite werden andere wiederkehrende Bezüge abgefragt.
d) Sonstige Einkünfte
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Abgeordnetenbezüge, die hier abgefragt werden, sind wie in den
amtlichen Bögen einzutragen.
6.9 Anlage GSE Seite 1
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
a) Einkünfte aus Gewerbebetrieb
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Gewinn: Geben Sie hier den Gewinn aus Gewerbebetrieb an, den Sie
ermittelt haben. Der Gewinn ist einschließlich ungekürztem
Veräußerungsgewinn gemeint.
Veräußerungsgewinn gem. §16,17 EStG: Veräußerungsgewinn ist
gesondert zu besteuern. Geben Sie ihn ungekürzt ein (inkl.
Freibeträge).
darin Eink. aus mehrj. Tätigkeit: Einkünfte aus mehrjähriger
Tätigkeit geben Sie bitte nur dann an, wenn Sie den Gewinn nach §4
Abs. 3 EStG ermitteln.
nur bei Teilbetrieb: Anteil in %: Wenn Sie nur Teileigentümer des
Betriebes sind, geben Sie hier den Prozentsatz ein.
6.10 Anlage GSE Seite 2
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
a) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Gewinn: Geben Sie hier den Gewinn aus selbständiger Tätigkeit an,
den Sie ermittelt haben. Der Gewinn ist einschließlich ungekürztem
Veräußerungsgewinn gemeint.
Darin Eink. aus mehrj. Tätigkeit: Einkünfte aus mehrjähriger
Tätigkeit geben Sie bitte hier an.
Darin Veräußerungsgewinn (§18(3) EStG): Geben Sie den
Veräußerungsgewinnn gemäß §18 Abs. 3 EStG ungekürzt ein (inkl.
Freibeträge).
Sonstige Tätigkeit: Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit
sind hier einzugeben.
Nur bei Teilhabern: Anteil in %: Wenn Sie an den Einkünften nur zu
einem gewissen Anteil beteiligt sind, geben Sie hier den Prozentsatz
ein.
6.11 Anlage L
~~~~~~~~
a) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Gewinn gem. §13a EStG: Geben Sie hier den Gewinn aus Land- und
Forstwirtschaft an, den Sie ermittelt haben. Der Gewinn ist bei
Gewinnermittlung durch Buchführung einschließlich ungekürztem
Veräußerungsgewinn gemeint, bei Gewinnermittlung gem. §13a EStG
ohne diesen.
Veräußerungsgewinn gem. §§14,14a: Geben Sie den
Veräußerungsgewinnn gemäß §§14,14a EStG ungekürzt ein (inkl.
Freibeträge).
Was wird aus welchem Grund veräußert: Diese Angaben werden benötigt,
um Ihren Veräußerungsgewinn um die Freibeträge zu kürzen. Wurde der
ganze Betrieb veräußert, geben Sie "b" ein. Wurde Grund und Boden
wegen weichender Erben veräußert, geben Sie "e", wurde Grund und
Boden wegen Schuldentilgung veräußert "s" ein.
War die Ehefrau am gleichen Betrieb wie der Ehemann beteiligt, geben
Sie den Gewinn der Ehefrau bitte beim Ehemann mit an.
6.12 Anlage V
~~~~~~~~
a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Mieteinnahmen und Werbungskosten der Grundstücke: Geben Sie die
Summe dieser Beträge ein.
6.13 Berlinförderung
~~~~~~~~~~~~~~~
a) Berlinvergünstigung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Abgabe in Berlin: Bei Abgabe der Vordrucke in Berlin (West) sind
diese anders zu bedrucken. Geben Sie deshalb bitte hier an, ob Sie
die Einkommensteuererklärung in Berlin (West) machen.
Einnahmen/Einkünfte aus Berlin (West): Diese sind in der Tabelle
einzugeben. Bezüglich der Übernahme aller eingegebenen Werte (d.h.
alle Einnahmen stammen aus Berlin (West) ziehen Sie bitte die
Ergänzung zurate.
b) Berlinvergünstigung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Diese Frageseite bezieht sich nur noch auf Einkünfte aus
nichtselbständiger Tätigkeit.
6.14 Anlage FW
~~~~~~~~~
a) Steuervergünstigung für selbstgenutzte Wohnung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Absetzungsmöglichkeiten für eine selbstgenutzte Wohnung hängt
vom Datum ab, zu dem sie bezugsfertig war. Das Programm berechnet
Ihre steuerlichen Vergünstigungen, einschließlich Baukindergeld.
6.15 Anlage AUS
~~~~~~~~~~
a) Ausländische Einkünfte
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ausländische Steuern werden auf die deutsche Einkommensteuer
besonders angerechnet. Wenn Sie ausländische Einkünfte hatten und
darauf ausländische Steuern gezahlt haben, können Sie diese Angaben
auf dieser Frageseite machen.
6.16 Vorauszahlungen
~~~~~~~~~~~~~~~
a) Geleistete Vorauszahlungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Im Rahmen der vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen
geleistete Zahlungen werden vom zu zahlenden Betrag abgezogen.
Machen Sie auf dieser Frageseite Ihre diesbezüglichen Angaben.
Scheuen Sie sich nicht, auch das Finanzamt nach bestimmten
Sachverhalten zu befragen.
Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und Erfolg mit
"Steuer Profi 91"
7) Ergänzungen zur Anleitung
Solidarbeitrag !!!
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Es ist möglich, daß die Rechtmäßigkeit des Solidarbeitrags
verfassungsrechtlich überprüft wird. Vor diesem Hintergrund
empfiehlt es sich, den Steuerbescheid für 1991 nicht rechtskräftig
werden zu lassen. Wie ein entsprechender Einspruch aussehen sollte,
sehen Sie auf Seite 8 der Anleitung und im auf der Diskette
mitgelieferten Musterbrief. Wählen Sie z.B. folgende Formulierung:
Die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlages
ist noch nicht abschließend geklärt. Ich bitte, das
Einspruchsverfahren ruhen zu lassen bis über das beim
Bundesfinanzhof anhängige Verfahren (AZ: IV R 9/92) endgültig
entschieden ist.
Hinweis
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Leider sind die amtlichen Steuervordrucke nicht im gesamten
Bundesgebiet einheitlich. Dies betrifft inbesondere das nur bei
Wohnsitzwechsel anzugebende bisherige Finanzamt auf dem Mantelbogen.
Lassen Sie in einem solchen Falle die Angabe im Programm aus, und
tragen sie auf dem Bogen bitte von Hand nach.
Programmhauptseite
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Auf der Hauptseite des Programms wird der Name der augenblicklich im
Speicher befindlichen steuerpflichtigen Person angezeigt. Darunter
werden Sie daran erinnert, welches Ausgabegerät derzeit aktiviert
ist. Diese Einstellungen können Sie über den Menüpunkt
[Einstellungen-Sonstiges] ändern.
Handschriftlich zu ergänzende Punkte
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In der Version 1.2 des Programms "Steuer Profi 91" sind nur noch
Datum und Unterschrift von Hand einzutragen. Dies sind im einzelnen
die Zeilen 24-27 auf dem Mantelbogen (Unterschrift, bei Ehegatten
von beiden) und die Zeilen 28 und 29 (Unterschrift) auf der Anlage
KSO Seite 1. Wenn "Steuer Profi 91" Ihnen angibt, daß die mit einer
Einkommensteuerrückersattung zu rechnen haben, kreuzen Sie bitte das
entsprechende Kästchen auf Seite 1 des Mantelbogens an. Wenn Ihr
Drucker die obersten Zeilen nicht erreichen kann, sind bitte auch
diese von Hand nachzutragen.
Abschreibung nach §7b
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Bei der Abschreibung nach §7b (vor dem 1.1.1987 fertiggestellte
Gebäude) geben Sie bitte Ihren Gesamt-Absetzungsbetrag im Feld
"Absetzung für Abnutzung gem. §82a,g,i EStDV" der Bildschirmseite
zur Anlage FW ein. Der Betrag wird dann wie Sonderausgaben
abgezogen. Vergessen Sie keinesfalls, bei [Einstellungen-Sonstiges]
die Abschreibung nach §7b einzustellen.
Ausländische Steuern
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Ausländische Steuern können auf die deutsche Einkommensteuer
angerechnet werden. Die auf die Auslandseinkünfte entfallenden
Steuern stehen zu der Steuer auf alle Einkünfte (einschließlich
Ausland) im gleichen Verhältnis stehen wie die Auslandseinkünfte
selbst zu dem Gesamtbetrag der Einkünfte (einschließlich Ausland).
Hierbei ist zu beachten, daß keine Überschneidungen der
Einkunftsarten auftauchen, d.h.: Der Steuerabzug für auf
ausländisches Kapital gezahlte Steuern darf z.B. die Steuern auf
deutsche Kapitaleinkünfte nicht überschreiten.
Abspeichern der Standardwerte
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In der jetzigen Version des Programms "Steuer Profi 91" werden beim
Speichern auch die von Ihnen geänderten Werte für Kinderfreibetrag,
Baukindergeld, Höchstgrenze zur Förderung von Wohneigentum, linker
Druckrand sowie Druckjustierung (Höhe in cm) in der Datei abgelegt
und beim Laden automatisch eingestellt. Alte Dateien werden nach
wie vor gelesen, hierbei ändern sich jedoch die Standardwerte nicht.